Wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen muss sich ein Altenpfleger derzeit vor Gericht verantworten.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Der Mann soll eine demenzkranke Bewohnerin, die mit ihrem Rollator im Speisesaal zu langsam unterwegs war, gegen eine Tischkante geschubst haben. Die Frau erlitt dabei laut Anklage Hämatome im Hüft- und Rippenbereich. Eine weitere ihm anvertraute Bewohnerin musste wegen einer lebensgefährlichen Unterzuckerung nachts ins Krankenhaus transportiert werden, wo sie einige Tage auf der Intensivstation verbrachte. Der Altenpfleger (35) soll versäumt haben, den Blutzuckerspiegel zu messen, bevor er der betagten Dame die Insulindosis für die Nacht verabreichte. Wegen dieser Vorfälle, die sich im Mai vorigen Jahres in einem Seniorenpflegeheim im südlichen Landkreis ereignet haben sollen, muss sich der Pfleger derzeit vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen.
Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst
Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst. Der Vorschrift entsprechend habe er bei der zuckerkranken Bewohnerin den Blutzuckerspiegel ermittelt, bevor er ihr vor dem Abendessen Insulin gegeben habe, erläuterte er. Er habe aber vergessen, den Wert zu notieren. Bei der später vorgenommenen Langzeitinsulingabe für die Nacht sei diese Messung nicht erforderlich. „Es gab aber auch keine Anzeichen von verminderten Blutzuckerwerten“, so der Beschuldigte.
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Während er diesen Punkt der Anklage mit fachlicher Begründung auszuräumen versuchte, ging ihm der zweite Vorwurf emotional nah. „Ich habe in meiner Tätigkeit niemals geschubst oder misshandelt“, betonte der Altenpfleger. Er berichtete, wie er sich gekümmert habe, für die Bewohnerinnen und Bewohner gekocht und gebacken habe. Dann versagte seine Stimme, und er musste seine Schilderungen kurz unterbrechen. „Ich weiß nicht, warum ich hier sitze“, fuhr er fort, als er sich wieder gefangen hatte. „Ich kann mich an keine solche Situation erinnern.“
Kollegen beschreiben Angeklagten als „nicht einfach“
Die Aussagen mehrerer Kolleginnen zeichneten ein etwas anderes Bild. Sie beschrieben den Angeklagten als einen „nicht einfachen Kollegen“, „pflegerisch inkompetent“, „oft grob im Umgang mit Patienten“. Fachlich könne er ihm nichts nachsagen, erklärte der damalige Pflegedienstleiter des Seniorenheims. „Aber er hat auch, überspitzt gesagt, seine Fachlichkeit zum Ausdruck gebracht“, umschrieb der frühere Vorgesetzte, dass der Angeklagte „auch mal den Klugscheißer gab“. Über körperliche Übergriffe sei geredet worden, „aber man konnte ihm nichts nachweisen“.
Das Gericht widmete sich in der Beweisaufnahme intensiv der nächtlichen Langzeit-Insulingabe. Fakt ist: Während der Nachtschicht verschlechterte sich der Zustand der Frau rapide. Als der Rettungswagen eintraf, soll der Blutzuckerwert auf 21 gesunken gewesen sein; ein lebensbedrohlicher Wert, wie die Notfallsanitäterin in ihrer Zeugenaussage erklärte. „Diese Unterzuckerung wäre vermeidbar gewesen, wenn der Wert am Abend gemessen worden wäre“, hielt Richter Helmut Berger mit seiner Einschätzung nicht hinterm Berg. Der Prozess wird fortgesetzt.