Bußgelder bis 10.000 Euro möglich – 2025 bringt wichtige Änderungen bei der Mülltrennung
Im Januar 2025 sind einige Änderungen bei der Mülltrennung in Kraft getreten. Die Bußgelder für Verstöße variieren je nach Bundesland.
München – In Deutschland bleibt die Mülltrennung ein wichtiges Thema. Während einige Menschen weiterhin alles in eine einzige Tonne werfen, achten andere sehr genau auf die Trennung der verschiedenen Materialien. Seit 2015 müssen diejenigen, die die Mülltrennung ignorieren, mit hohen Strafen rechnen. Einige Regeln haben sich jedoch Anfang 2025 geändert.
Mülltrennung in Deutschland verpflichtend – Verstöße werden teuer
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2015 wurde die Mülltrennung in Deutschland zur Pflicht. Bioabfälle, Papier, Metall, Kunststoff und Glas müssen getrennt entsorgt werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. In den letzten zehn Jahren wurden die Vorschriften zur Mülltrennung weiter verschärft. Ab 2025 ist es beispielsweise nicht mehr gestattet, Kleidung und Bettwäsche im Restmüll zu entsorgen – diese müssen künftig in Altkleidercontainer gegeben werden.
Bei Verstößen gegen die Mülltrennung kann es passieren, dass die Müllabfuhr die Tonne nicht leert. Der Abfall wird dann erst abgeholt, wenn das Problem behoben ist. In bestimmten Fällen drohen bei falscher oder unterlassener Mülltrennung auch Bußgelder, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland, wie bußgeldkatalog.org erläutert. Auch Vermietern kann in einigen Fällen ein überaus hohes Bußgeld drohen.
Vergehen bei Mülltrennung kann bis zu 10.000 Euro kosten
Besonders hohe Strafen drohen, wenn Hausmüll unsachgemäß entsorgt, liegengelassen oder ausgeschüttet wird. Für kleinere Gegenstände wie Pappbecher, Taschentücher oder Zigarettenpackungen können in einigen Bundesländern Strafen zwischen zehn und 25 Euro anfallen. In Hamburg müssen Betroffene dafür bereits 35 bis 70 Euro zahlen, während im Saarland die Kosten bis zu 100 Euro betragen können.
Je schwerer der entsorgte Abfall, desto höher fällt in der Regel das Bußgeld aus. Wer beispielsweise wiederholt Altfahrzeuge ausbrennt, muss in Bayern mit Strafen von bis zu 8000 Euro rechnen. Auch das unsachgemäße Entsorgen von einfachen Gegenständen wie Radios oder Kisten kann teuer werden, in Hamburg können dafür bis zu 250 Euro fällig werden. Seit 2025 sind die Strafen für unsachgemäße Entsorgung von Biomüll ebenfalls deutlich gestiegen.
Diese Strafen sind bei Missachtung der Mülltrennung möglich:
Meine news
Vergehen bei Mülltrennung | Mögliche Strafe (Bundesland) |
---|---|
Wegwerfen unbedeutender Produkte (Taschentücher) | 35 bis 70 Euro (Hamburg) |
Wegwerfen von Gegenständen mit scharfen Kanten | Bis zu 300 Euro (Hamburg) |
Illegales Entsorgen mehrerer Elektrogeräte | Bis zu 10.000 Euro (Sachsen) |
Bauschutt über fünf Kubikmeter falsch entsorgt | Bis zu 10.000 Euro (Thüringen) |
Papier illegal entsorgt | Bis zu 200 Euro (Saarland) |
Über zwei Kilogramm Papier illegal entsorgt | Bis zu 1500 Euro (Hessen und Thüringen) |
Über zwei Liter Speiseöl illegal entsorgt | Bis zu 1500 Euro (Hessen und Thüringen) |
Handy illegal entsorgen | Bis zu 2500 Euro (u.A. Hessen, Niedersachsen) |
Glühbirnen illegal entsorgen | Bis zu 400 Euro (Bremen) |
Auch bei der falschen Sortierung von Hausmüll drohen Strafen. Wenn der Müll nicht recycelt werden kann, weil er in der falschen Tonne gelandet ist, können in Baden-Württemberg Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden. In Hessen sind bei mehreren Gegenständen über zwei Kilogramm sogar 1500 Euro möglich, womit das Bundesland zusammen mit Thüringen die höchsten Bußgelder erhebt. Beim Papierrecycling können ebenfalls Fehler passieren. Bei illegaler Entsorgung von Papier werden in Hamburg 100 Euro fällig, im Saarland sogar bis zu 200 Euro. (rd)