Vermieter darf bei Schäden Kaution nach Verjährungsfrist einbehalten
Der Fall: Eine Frau zog aus einer Wohnung in Erlangen aus. Der Vermieter monierte daraufhin Schäden, teilte aber nicht ausdrücklich mit, ob die Ex-Mieterin die Reparaturen selbst veranlassen oder nur bezahlen sollte. Als die Mieterin nicht zahlte, behielt er 780 Euro Kaution ein. Das war allerdings erst nach den sechs Monaten Verjährungsfrist, die Vermieter in solchen Fällen einhalten müssen. Die Ex-Mieterin führte an, sie habe erst durch den Einbehalt eine Zahlungsaufforderung erhalten - und damit sei die Forderung verjährt.