Wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials musste sich jetzt ein 33-jähriger Schlierseer vor Gericht verantworten. Am Ende stand eine Bewährungsstrafe
Schliersee – Wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials musste sich jetzt ein 33-jähriger Schlierseer vor Gericht verantworten. Er soll über 300 Dateien auf Mobiltelefonen und Rechnern gespeichert und in zwei Fällen an andere Nutzer geschickt haben. Der Angeklagte gestehe die Taten ein, erklärte sein Verteidiger. Am Ende stand eine Bewährungsstrafe.
Er habe, so erklärte der Mann, während des Tatzeitraums unter Depressionen gelitten und sich freiwillig in stationäre psychiatrische Behandlung begeben, da er erkannt habe, „dass gehörig was schiefläuft“. An den Aufenthalt werde eine ambulante Psychotherapie anschließen.
Über Chat ins Thema hineingeraten
Über einen Erotik-Chat sei er damals in die Sache hineingeraten, schilderte der Schlierseer. Er habe anfangs legale Erotik konsumiert, sei dann aber schleichend an die illegalen Inhalte gekommen. Ob er pädophile Neigungen habe, fragte der Richter weiter. Der Angeklagte bejahte das. Doch spiele sich das nur in der Fantasie ab. In der Realität würde er dergleichen nie machen. Ursprünglich sei er ja wegen eines Chats aufgefallen, führte Richter Walter Leitner aus. Dort habe er mit einem Nutzer solche Fantasien ausgetauscht. Es habe sich immer nur um „Online-Fantasien“ gehandelt, bekräftigte der Schlierseer.
Wie ein Ermittler aussagte, sei der wegen des Verdachts eines drohenden Kindesmissbrauchs die Sache priorisiert behandelt worden. Der Schlierseer habe sich bei einer Wohnungsdurchsuchung kooperativ verhalten, Zugangscodes für Handys und Computer herausgegeben und erklärt, dass es sich bei dem Chat nur um eine Fantasie seines „kranken Kopfes“ handle. Etwa fünf Jahre lang habe er sich in solchen Chats bewegt. Die Wohnung des Mannes sei knietief vermüllt, die Zimmer nur durch eine im Unrat verlaufende Schneise zu erreichen gewesen. Auf den Datenträgern hätten sich Darstellungen von schwerstem Missbrauch gefunden. Sicherheitshalber habe man in Folge Eltern kleiner Kinder im Umfeld des Angeklagten befragt, um Übergriffe auszuschließen.
Behandlung mit Medikamenten
Heute konsumiere er keine Pornografie mehr, erklärte der 33-Jährige. Auch ein zur Tatzeit bestehendes Alkoholproblem sei überwunden, ebenso sein Cannabiskonsum, vormals drei Joints pro Tag. Die Rauschmittel habe er wohl wegen einer von Jugend an herrschenden Depression genommen, die auch zu einem Suizidversuch geführt habe. Die im Zuge seiner Behandlung verordneten Medikamente dämpften auch die abseitigen „Fantasien“ herunter.
Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung gegen den nicht vorbestraften Mann. Der Fall sei eigentlich ein „Klassiker“, rekapitulierte Leitner. Leute, die in ihrer verwahrlosten Wohnung zu viel Zeit im Internet verbringen, dann irgendwann auf illegale Seiten geraten, dazu Alkohol und Drogen. Dennoch habe es der Schlierseer geschafft, zur Arbeit zu gehen. Dies, wie auch seine die Therapie, habe eine Bewährung ermöglicht. Seine Behandlung nachweislich fortzusetzen wurde dem 33-Jährigen ebenso auferlegt wie eine Zahlung von 3000 Euro.