Fraunberg: Photovoltaik darf keine Konkurrenz zu Ackerbau sein

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Freiflächen-PV-Anlagen wie diese könnten auch in der Gemeinde Fraunberg entstehen. Jetzt hat sie Kriterien für deren Errichtung festgelegt (Symbolbild). © ARCHIV

Der Fraunberger Gemeinderat hat Leitlinien für Freiflächen-Solaranlagen festgelegt. Die Entscheidung fiel allerdings nicht einstimmig.

Fraunberg – Wie steht die Gemeinde Fraunberg grundsätzlich zu Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen? Um sich sowohl als Gemeinde, als auch möglichen Bauwerbern in Zukunft eine Richtschnur an die Hand zu geben, hat die Verwaltung dazu Leitlinien erarbeitet. Diese wurden bereits an die Gemeinderäte verteilt, mit der Bitte um eine inhaltliche und redaktionelle Stellungnahme. Nun wurde dieses Regelwerk final in der Sitzung verabschiedet – fünf der 16 Gemeinderäte stimmten allerdings dagegen.

„Grundsätzlich gibt es eine Potenzial-Analyse dazu, wo theoretisch in der Gemeinde solche Anlagen gebaut werden könnten“, erinnerte Bürgermeister Hans Wiesmaier das Gremium. Allerdings, so hatte er auch in den beiden Bürgerversammlungen dargelegt, bestehe das große Problem darin, den daraus gewonnenen Strom wirtschaftlich vermarkten zu können. Dafür fehlten derzeit Infrastruktur und Abnehmer. Immerhin sei zu berücksichtigen, dass der aus Sonnenenergie gewonnene Strom grundsätzlich nur über Erdkabel an interessierte Energieunternehmen geleitet werden könne.

Auch, so der Rathauschef weiter, wolle die Gemeinde in keinem Fall Flächen von vornherein als privilegiert für Photovoltaik ausweisen: „Für jedes einzelne geplante Projekt dieser Art braucht es einen Bauantrag, zudem muss der Flächennutzungsplan modifiziert werden“.

Fraunberg benötige zur eigenen Strom-Versorgung sowieso keine Photovoltaik und sei durch die aus Biogas-Anlagen gewonnene Energie bereits mehr als autark. „Wir wollen und können uns aber der Solar-Energie gegenüber nicht völlig verschließen. Denn alle müssen in dieser Zeit einen Beitrag zum Gewinn von regenerativer Energie leisten. Außerdem sind mögliche Investoren für solche Anlagen eventuell auch in Fraunberg zu erwarten; dafür wollen wir argumentativ gewappnet sein.“

Damit können sich aber einige Gemeinderäte nicht anfreunden. So vertritt Bartholomäus Algasinger (WG Maria Thalheim) die Meinung, dass es angesichts der landwirtschaftlich wertvollen Böden auf dem Gemeinde-Areal für Photovoltaik keinen Platz gebe. Und Simon Selmeier (WG Fraunberg) ist sich sicher: „Bei Unterschreitung der momentan vorgegebenen Acker- und Grünland-Grundzahlen im Landkreis würden wir in Fraunberg den Bau von solchen Photovoltaik-Anlagen komplett verhindern.“

Für Ackerland liege derzeit die Durchschnittszahl (Bonität) bei 56, für Grünland bei 46. So wird im Leitlinien-Papier auch darauf hingewiesen, dass „Flächen mit geringerer Wertigkeit“ für Solar-Projekte grundsätzlich zu bevorzugen sind. Nach Einarbeitung aller im Gemeinderat angeregten Änderungen gelten diese Leitlinien ab sofort.

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