Ampel plant Steuer-Revolution: Zwei Steuerklassen sollen abgeschafft werden

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Einem Medienbericht zufolge plant der Bundesfinanzminister ein neues Gesetz, das zwei Steuerklassen abschaffen soll. Das hätte weitreichende Folgen.

Berlin – Die Bundesregierung will in Kürze ein Gesetzespaket vorstellen, das die Abschaffung der beiden Steuerklassen 3 und 5 vorsieht. Darüber berichtete am Donnerstag (22. Februar) die Bild-Zeitung. Damit würden die beiden Steuerklassen für Eheleute verschwinden.

Eine Reform der Steuerklassen war auch schon im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigt. Nach der Vorstellung des diesjährigen Jahreswirtschaftsberichts hatte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP angekündigt, dass eine geplante Reform bei den Steuerklassen die Arbeit für verheiratete Zweitverdienende lohnender macht. Davon profitierten meist Frauen.

Steuerklassen-Abschaffung soll Eheleute nicht benachteiligen

Durch die Verschmelzung der beiden Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten, während der Partner mit geringerem Gehalt dann mehr bekommt. Ehepartner, die beide gleich gut verdienen und in Steuerklasse 4 fallen, sind von der Änderung nicht betroffen.

Verhindert werden soll nach Angaben der Bild, dass Eheleute durch die Reform insgesamt schlechter dastehen. FDP-Finanzexperte Max Mordhorst sagte der Zeitung: Es habe höchste Priorität, „dass der Umstieg unterm Strich zu keinerlei Mehrbelastungen bei Ehepaaren führt.“

Wann genau das Gesetz vorliegen könnte, ist noch unklar. Allerdings arbeitet Finanzminister Christian Lindner (FDP) dem Vernehmen daran, es bald vorzulegen. Schon im vergangenen Jahr hatte es allerdings Berichte gegeben, dass die Reform kurz bevorstünde.

Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister, im Deutschen Bundestag
Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, spricht in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag. © picture alliance/dpa | Serhat Kocak

Fachkräftemangel soll behoben werden

Die Problematik, dass vor allem Mütter aus finanziellen Gründen weniger oder gar nicht arbeiten gehen, wurde als zentrale Herausforderung im Wirtschaftsbericht 2024 herausgearbeitet. Der Bericht zeige laut Familienministerin Paus, „dass die Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern im europäischen Vergleich zwar eine der höchsten“ sei, aber 47,2 Prozent der Frauen mit Kindern in Teilzeit arbeite. „Während sich die Erwerbsbeteiligung von kinderlosen Frauen und Männern kaum unterscheidet, liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von erwerbstätigen Müttern bei knapp 28, bei Vätern dagegen bei 40,4 Wochenstunden.“

Oft wollten Frauen aber mehr arbeiten, als ihnen möglich sei, betonte Paus. „Das hat auch Folgen, wenn es darum geht, den Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen zu bestreiten, und zwar nicht nur aktuell, sondern auch bei veränderten Lebensumständen wie Trennung oder Scheidung“, sagte Paus. Um das zu ändern, sei auch eine gut ausgebaute Kinderbetreuung zentral.

Paus hob in dem Zusammenhang auch die Familienstartzeit hervor – ein Projekt ihres Ministeriums, das sich wegen ungeklärter Finanzierung noch in Ressortabstimmung befindet und damit weiter auf Eis liegt. Mit der im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbarten Einführung eines bis zu zweiwöchigen, bezahlten Sonderurlaubs für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes solle auch „die Regeneration der Mütter nach Geburt ihres Kindes“ unterstützt werden, sagte Paus. „Damit können Eltern zugleich frühzeitig die Weichen für eine partnerschaftliche Aufgabeteilung stellen.“

Mit Material von AFP

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