Asylsuchende können direkt an der Grenze zurückgewiesen werden, um die illegale Migration zu reduzieren. Das wird auch am Achenpass umgesetzt, wie die Bundespolizei erklärt.
Kreuth – Kontrollen verschärfen und stärker an den Grenzen zurückweisen – das hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wenige Stunden nach seinem Amtsantritt angeordnet. Wie im überregionalen Teil berichtet, können Asylsuchende künftig direkt an der Grenze zurückgewiesen werden. Mit den Maßnahmen solle die illegale Migration nach Deutschland reduziert werden, hatte Dobrindt bei einem Ortstermin in Kiefersfelden erklärt. Das betrifft auch den Landkreis, der über den Achenpass und Bayrischzell mit Tirol verbunden ist.
Wieder eingeführt wurden Binnengrenzkontrollen im September 2015. Seitdem werden sie in halbjährlichen Abständen verlängert, zuletzt am 16. März. „Wie bisher trifft die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die Durchführung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen zu gewährleisten“, teilt Rainer Scharf, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion, auf Anfrage mit.
Grenz- und Bundespolizei arbeiten zusammen
Zumindest örtlich besonders präsent ist die Polizei in Kreuth, wo auch die Grenzpolizeistation ihren Sitz hat. „Im Rahmen der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen unterstützt die bayerische Grenzpolizei auf Anforderung oder nach Zustimmung der Bundespolizei mit eigenständigen Kontrollen an der Grenze zu Österreich und zur Tschechischen Republik“, erklärt der Pressesprecher. Die Zusammenarbeit erfolge in enger Abstimmung und unter bewährter Einbindung der Grenzpolizei.
Dementsprechend könne es auch am Achenpass zu Kontrollen kommen. Bei festgestellten illegalen Einreisen übergebe die bayerische Grenzpolizei die betroffenen Personen umgehend an die Bundespolizei, der dann das weitere Verfahren obliege.
Weiterhin gelte, so Scharf, dass die Maßnahmen der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel sowie rund um die Uhr durchgeführt werden. „Auch wenn dem Anschein nach keine uniformierten Kräfte vor Ort sein sollten, bedeutet das daher nicht zwangsläufig, dass die Bundespolizei nicht präsent ist.“
Vulnerable Personen werden in der Regel weitergeleitet
Wen die Beamten an den Grenzen zurückweisen, regelt der Schengener Grenzkodex. Gemäß dessen Artikel 14 könne einer Person, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt, der Grenzübertritt verweigert werden, sagt der Pressesprecher. Auch das Asylgesetz finde auf Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai bei den Kontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen Anwendung. Dies führe dazu, „dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung verfügen kann“. In Deutschland würden derzeit unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union als sichere Drittstaaten gelten.
Erkennbar vulnerable Personen, zum Beispiel Frauen mit Kleinkindern, hochschwangere Frauen oder sichtbar Schwererkrankte sollen weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können, sagt Scharf. Ein kleiner Ermessenspielraum sei vorhanden, in der Regel würden aber alle erkennbar vulnerablen Personen weitergeleitet. sc/dpa