Zukunft der Kombihaltung: Landwirte erhalten wichtigen Rückhalt
Ein überarbeiteter Gesetzentwurf bietet Hoffnung für kleinbäuerliche Betriebe. Die unbefristete Ausnahme für die Kombihaltung von Milchkühen sichert eine langjährige Tradition.
Landkreis – Der dauerhafte und uneingeschränkte Erhalt der Kombihaltung von Milchkühen in der hiesigen Landwirtschaft – das ist das erklärte Ziel, für das sich die Kreispolitik vehement einsetzt. Hierfür schickte ein parteiübergreifendes Bündnis eine Resolution an die Bundesregierung, um mit Blick auf die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes Stellung zu beziehen.
Der Einsatz hat sich offenbar gelohnt: Denn ein überarbeiteter Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums kommt den kleinstrukturierten Familienbetrieben entgegen und sieht im neuen Tierschutzgesetz beim Anbindeverbot eine unbefristete Ausnahme für die Kombihaltung von Milchkühen mit Weidegang vor. Das heißt: Die Tiere kommen weiterhin, wie es Tradition ist, im Sommer auf die Weide und verbringen den Winter im Stall. Dies berichtet der Holzkirchner Bundestagsabgeordnete Karl Bär (Grüne) in einer Pressemitteilung. „Die Ausnahmegenehmigung ist an den bestehenden Betrieb gebunden, womit die Kombihaltung auch nach der Hofübergabe möglich bleibt“, berichtet er. Dies sah der erste Entwurf noch anders: Darin war die Rede davon, dass die Halteform nur solange zulässig ist, bis die Übergabe an die Folgegeneration erfolgt – eine Regelung, die Kritiker auf den Plan rief. Sie befürchteten das Aus für viele kleine Betriebe gerade im bayerischen Alpenraum.
Grünen-Abgeordneter Karl Bär ist zufrieden
Bär ist zufrieden mit der Neufassung: „Diese Ausnahmeregel für die kleinstrukturierte Landwirtschaft wird dafür sorgen, dass zahlreiche Betriebe hier am Alpenrand erhalten bleiben“, sagt er. Das neue Tierschutzgesetz sei ein politisches Bekenntnis zur Kombihaltung.
Bauernverband sieht Nachbesserungsbedarf
Ganz so euphorisch ist Klaus Solleder, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, nicht. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt er. Die Regierung sei auf die Landwirte zugegangen. Dennoch müsse das neue Tierschutzgesetz, das die Rahmenbedingungen für die Tierhaltung schafft, noch nachgebessert werden. Solleder stört sich vor allem an einem Passus, der nach wie vor in dem Referentenentwurf enthalten ist. Demnach müssen Landwirte ihre Tiere im Winter wöchentlich austreiben. „Das ist in vielen Ortschaften nicht umsetzbar“, sagt Solleder – gerade in den eng bebauten. Dort sei es für die Tiere gefährlich, bei Schnee und Glätte ins Freie getrieben zu werden. Es drohten Verletzungen. Aus diesem Grund brauche man auch in diesem Punkt noch eine Ausnahmeregelung.