Mann aus Dachau attackierte drei Frauen: Sein Urteil überraschte die Zuschauer
Er schlägerte, beleidigte und und bedrohte drei Frauen. Trotzdem kann ein 28-Jähriger aus Dachau dafür nicht bestraft werden. Wegen einer psychischen Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
Ein Dachauer, der zwei Frauen geschlagen, eine beleidigt und eine andere mit dem Tod bedroht hat, ist vom Landgericht München II freigesprochen wurden. Grund: Wegen einer Schizophrenie-Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt zwischen April und Juni 2022 schuldunfähig. Aber auch eine Unterbringung in der Psychiatrie konnte alternativ nicht angeordnet werden. Aus Sicht des Gerichts mangelte es an Aggressivität und Gefährlichkeit.
Eigentlich hätte dem 28-Jährigen nur eine Therapie hinter verschlossenen Türen geholfen. Doch die Voraussetzungen dafür waren nicht gegeben. Im April 2022 hatte der gelernte Kinderpfleger einer Frau unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Eine Faust traf auch eine andere Frau, die der Geschädigten zu Hilfe eilen wollte.
Prozess in München: Mann attackierte drei Frauen in Dachau
Nur wenige Minuten zuvor hatte der Angeklagte eine Frau als „Sch...-Christin“ beschimpft und ihr in den Magen getreten. Danach gab der Mann knapp zwei Monate Ruhe oder wurde einfach nicht entdeckt. Dann trat er mit der direkten Behauptung „Du bist tot“ an eine Frau heran.
Vor Gericht konnte er sich an die Vorfälle nicht mehr so genau erinnern oder wollte es nicht. Während der Verhandlung brabbelte er unaufgefordert vor sich hin. Einem Gutachter zufolge lag die Wahrscheinlichkeit einer schweren Fremd- und/oder Selbstgefährdung noch nicht so hoch, als dass der 28-Jährige in eine Psychiatrie gemusst hätte. Auch wenn das seine Eltern und auch seine Betreuerin gerne gesehen hätten. Deshalb redete ihm die Vorsitzende Richterin Regina Holstein nach der Urteilsverkündung nochmals intensiv ins Gewissen:
Überraschender Freispruch: Aber Richterin redet dem Angeklagten ins Gewissen
„Ihre Eltern würden gerne helfen. Doch sie können es nicht, Sie müssen sich also selbst helfen“, sagte sie und erinnerte ihn an seine Selbstgefährdung, wenn er nicht seine Medikamente nehmen, sondern weiter versuchen würde, sich mit Cannabis zu heilen. „Sie gefährden Ihre Eltern, weil die nicht mehr können. Nehmen Sie Ihre Eltern ernst. Helfen geht nur über Medikamente“, beendete die Richterin ihr persönliches Plädoyer an den Angeklagten. Der bedankte sich überschwänglich für den Freispruch. Seine Betreuerin kann nun versuchen, über das Zivilrecht eine Unterbringung in der Psychiatrie zu erreichen..