Sammelklage gegen Vodafone-Preiserhöhung: Kunden können sich kostenlos anschließen
Eine Sammelklage gegen Vodafone geht gegen eine Preiserhöhung bei Festnetz- und Internetverträgen vor. Eine Checkliste verrät, wer dies nutzen kann.
Frankfurt am Main – Vodafone-Kundinnen und -Kunden haben ab sofort die Möglichkeit, sich einer Sammelklage gegen Vodafone anzuschließen. Das gibt der Verbraucherschutz Bundeszentale (VZBZ) auf seiner Internetseite bekannt. Ramona Pop, Vorständin des VZBZ, erklärt: „Im Falle eines erfolgreichen Verfahrens können Verbraucherinnen und Verbraucher eine direkte Rückerstattung erhalten.“
Seit 2023 verlangt der Anbieter fünf Euro mehr für Internet- und Telefonverträge, ohne nach Ansicht des VZBZ eine angemessene Rechtsgrundlage dafür zu haben. Die demnach einseitige Anpassung der Preise durch den Anbieter wird vom VZBZ kritisiert. Aus diesem Grund reicht die Verbraucherorganisation nun eine Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Ebenfalls freuen dürften sich DAZN-Kundinnen und -Kunden. Auch hier geht der Verband gegen den Streamingdienst wegen drastischer Preiserhöhungen rechtlich vor.
Verbraucherschutz zieht gegen Vodafone vor Gericht – wer kann sich der Sammelklage anschließen?
Vodafone-Kundinnen und -Kunden haben nun ebenfalls die Option, sich einer Sammelklage anzuschließen. Es besteht durchaus Aussicht auf Erfolg, wie vergangene Fälle beispielsweise von Netflix und Spotify gezeigt haben. Das Berliner Kammergericht entschied 2023 zugunsten einer Sammelklage des VZBZ, da auch hier die Zustimmung der Kundinnen und Kunden zur Preisanpassung fehlte.
An der Sammelklage gegen Vodafone können sich laut VZBZ Vodafone-Kundinnen und -Kunden beteiligen, die Internet und/oder Telefon „aus der Wand bekommen“ und von einer Fünf-Euro-Preiserhöhung in ihrem laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge könnten somit mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH abgeschlossen worden sein. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind hingegen nicht Teil der Sammelklage.

Bei der Vodafone-Sammelklage mitmachen – so geht es:
- Sind Sie berechtigt mitzumachen? Hier geht es zum Check. Dazu brauchen Sie unbedingt Rechnungen und Vertragsdokumente. Sie benötigen einen Festnetz/Internet-Vertrag mit Vodafone. Entscheidend ist, ob Sie der Preiserhöhung aktiv zugestimmt haben. Wer sich grundsätzlich unsicher ist, ob er bei der Klage mitmachen kann, kann sich vom VZBZ beraten lassen.
- Ja, Sie sind berechtigt: Dann können Sie sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen
- Sobald Sie sich in das Register eingetragen haben, sind Sie bei der Sammelklage dabei. Sie erhalten eine postalische Bestätigung und ein Geschäftszeichen.
Verbraucherschutz geht gegen Vodafone vor – Kunden könnten etwa 60 Euro winken
Im vergangenen Jahr erhöhte Vodafone die Preise für Bestandskunden. Kundinnen und Kunden, die den neuen Preis nicht akzeptieren wollten, hatten die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Es kam zu massenhaften Kündigungen.
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Rund zehn Millionen Kundinnen und Kunden waren von der Preiserhöhung betroffen, die im vergangenen Jahr für ihre DSL-, Kabel- und Internetverträge eingeführt wurde. Es wird angenommen, dass viele dieser Kunden der Erhöhung nicht aktiv zugestimmt haben. Somit könnten Kunden, die seit April 2023 fünf Euro mehr bezahlen mussten, für einen Zeitraum von zwölf Monaten 60 Euro (Stand: April 2024) zurückerhalten.
Eine beträchtliche Summe steht im Fall einer Sammelklage gegen den Energiekonzern EON auf dem Spiel. Der Verband spricht von tausenden Euro pro Kunden, die Verbraucher zusätzlich für das Heizen ihrer Wohnräume zahlen mussten. Wer zukünftig nicht finanziell benachteiligt werden möchte, sollte sich rechtzeitig mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs auseinandersetzen. (sthe)