Ein damals 20-Jähriger ist unter Drogeneinfluss im Forsterner Maibaumstüberl ausgerastet. Der Richter schickte ihn dafür für zwei Wochen in Dauerarrest.
Erding/Forstern – Wie sollte man sich bei einem Betriebsausflug nicht verhalten? Ein Paradebeispiel dafür saß nun als Angeklagter vor dem Erdinger Amtsgericht. Der damals 20-jährige Azubi aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg war 2023 am Betriebs- und Familientag im Maibaumstüberl in Forstern. Dort schlug er am späten Abend grundlos einen ihm unbekannten Mann mindestens zehn Mal mit der Faust ins Gesicht. Außerdem verletzte er einen anderen leicht, wehrte sich gegen die Polizisten, die ihn in Gewahrsam nehmen wollten, und beleidigte jeden um sich herum aufs Übelste. Richter Michael Lefkaditis verurteilte den Mann zu einem zweiwöchigen Dauerarrest nach Jugendstrafrecht.
An die Tat habe der heute 21-Jährige keine Erinnerungen, er zweifle aber nicht an der Richtigkeit der vielen Zeugenaussagen. Und das waren einige: Sieben Zeugen sagten vor Gericht aus, weitere zwei wurden kurzfristig ausgeladen. Verteidiger Markus Fischer hatte dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt, dass sein Mandant ein vollumfängliches Geständnis ablegen wird.
Was war passiert? Übereinstimmend berichteten die Zeugen, dass der junge Mann im Maibaumzelt der Feuerwehr Forstern betrunken und sehr aggressiv unterwegs war. Erst rempelte er einen ihm unbekannten Forsterner an („Das war kein Versehen“). Dieser bemerkte aber den Alkoholpegel und legte sich nicht mit ihm an, sondern ging stattdessen weiter. Den Rempler behielt er aber im Blick. Da stieß der Angeklagte schon mit dem nächsten Forsterner absichtlich zusammen. Auch dieser wollte ihm keine Beachtung schenken und ging weiter.
Der Angeklagte drehte sich aber um und griff ihn aus dem Nichts an. „Da war nicht nur Alkohol im Spiel“, sagte der Geschädigte, der innerhalb kürzester Zeit zehn bis fünfzehn Schläge ins Gesicht abbekam. Und tatsächlich: Zwei spätere Blutentnahmen belegten neben 2,09 Promille Restalkohol auch Abbauprodukte von Cannabis und Kokain. Letzteres habe der Angeklagte aber nie konsumiert. „Vielleicht wurde ihm etwas ins Getränk geworfen“, mutmaßte sein Verteidiger.
Als die Feuerwehrleute, die das Stüberl ausgerichtet hatten, Wind vom Ganzen bekamen, gingen sie dazwischen und nahmen den Schläger mit auf den Parkplatz. „Er hatte eine unglaubliche Kraft und Wut entwickelt“, sagte einer der Feuerwehrler. Vor dem Zelt sprachen sie ihm ein Hausverbot aus. Schließlich war Familientag, „es waren 20, 25 Kinder da“. Das gefiel dem Rowdy überhaupt nicht, er schlug weiter um sich rum, traf einen Feuerwehrler am Hals und wurde schließlich am Boden fixiert, bis die Polizei kam.
Doch auch am Boden und später im Streifenwagen und im Krankenhaus ließ er sich nur schwer bändigen, schrie „das volle Programm“, wie ein Zeuge erzählte: „Hurensöhne“, „Leckt mich“, „Bullenschweine“ und mehr. Zurechnungsfähig war der junge Mann aber – an einen der Polizeibeamten erinnerte er sich aus einem anderen Ermittlungsverfahren.
Immerhin: Vor Gericht war dem Angeklagten die Situation sichtlich unangenehm: „Ich weiß nicht, was da in mich geraten ist. Ich kann es mir nicht erklären.“ Er entschuldigte sich bei allen Beteiligten einzeln, den Geschädigten überreichte er ein Schmerzensgeld als Täter-Opfer-Ausgleich. Nach dem Vorfall begab er sich selbstständig zur Suchtberatung, um den Alkoholkonsum in Griff zu bekommen. Nach eigener Aussage hat er seitdem nichts mehr getrunken. Und dabei soll es bleiben: Neben dem Arrest legte Richter Lefkaditis ihm einen Abstinenznachweis über ein Jahr auf: „Mir ist klar, dass der Gesetzgeber Cannabis legalisieren wird. Sie werden trotzdem ein Jahr lang keine Drogen und keinen Alkohol konsumieren.“
Seine Ausbildung beendete der Mann übrigens kurz nach dem Vorfall, kehrte aber nicht in die Firma zurück. Er arbeitet nun für ein anderes Unternehmen im gleichen Bereich.