Dreistelliges Bußgeld droht: Viele Autofahrer kennen dieses Blinker-Verbot nicht
Der Warnblinker ist für gefährliche Situationen im Straßenverkehr vorgesehen. Viele Autofahrer benutzen diesen allerdings auch in verbotenen Szenarien.
Kassel – Wer sich im Straßenverkehr nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Mehr als vier Millionen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im vergangenen Jahr laut Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Ein falsch eingesetzter Warnblinker ist ebenfalls ein Teil davon.
Bußgeld durch gesetzten Blinker – worauf Autofahrer lieber verzichten sollten
In welchen Situationen Autofahrer den Warnblinker einsetzen müssen, wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach soll der Warnblinker seinem Namen gerecht werden und vor gefährlichen Situationen im Straßenverkehr warnen. Bleiben Sie mit Ihrem Auto liegen, muss der Warnblinker eingeschaltet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer Sie nicht rechtzeitig erkennen können. Auch beim Abschleppen muss der Warnblinker von beiden Fahrzeugen eingeschaltet werden.
Laut Paragraf 16 StVO darf der nachfolgende Verkehr mit dem Warnblinker auch auf ein Stauende hingewiesen werden. Gedacht ist der Warnblinker demnach für allgemeine Gefahrensituationen im Straßenverkehr. Dass sich daran nicht alle Autofahrer halten, darf des Öfteren auf der Straße beobachtet werden. Vor allem beim Halten und Parken in zweiter Reihe wird der Warnblinker häufiger eingeschaltet. Der ADAC warnt jedoch, dass es dadurch für Autofahrer gleich doppelt teuer werden kann.
Bußgeld für falschen Warnblinker – es kann teuer werden
„Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in zweiter Reihe parken und dann den Warnblinker einschalten, riskieren Sie zwei Bußgelder – für den Missbrauch des Warnblinkers und das unerlaubte Parken“, schreibt der ADAC. Das unzulässige Halten in zweiter Reihe kostet bereits 55 Euro. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 70 Euro blechen. Eine zusätzliche dadurch erzeugte Gefährdung bringt bereits ein Bußgeld von 80 Euro, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, müssen 100 Euro gezahlt werden.
Noch teurer kann es für Autofahrer werden, wenn in der zweiten Reihe nicht nur gehalten, sondern geparkt wird. Ein Parken von mehr als 15 Minuten bringt bereits ein Bußgeld von 85 Euro ein, mit einer Behinderung sind es 90 Euro. Ist die Warnblinkanlage währenddessen eingeschaltet, müssen zusätzlich fünf Euro für den missbräuchlichen Gebrauch gezahlt werden. Damit macht der eingeschaltete Warnblinker nur einen Bruchteil des gesamten Bußgeldes aus. Autofahrer sollten sich generell das Halten oder Parken in zweiter Reihe deshalb noch einmal überlegen. Im Winter werden einige Bußgelder besonders oft verteilt. (rd)