Betriebsrentner bekommen weniger: „Von einer Abkopplung kann nicht die Rede sein“

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Die Betriebsrente soll der zusätzlichen Altersvorsorge dienen. Der ausgezahlte Betrag lässt aber zu wünschen übrig. Warum das so ist, erklärt Verdi im Gespräch.

München – Im Jahr 2021 war insgesamt 22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter von Armut betroffen, heißt es in einem Bericht des Bundesfamilienministeriums. Um sich im Alter abzusichern, kann es sich rechnen, zusätzliche Einkünfte aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge zu beziehen. Allerdings fällt die sogenannte Betriebsrente nicht sonderlich hoch aus. Schuld ist ein Schlupfloch im Gesetz.

Schlupfloch benachteiligt zwei Millionen Betriebsrentner – Anpassung bedeutet tausende Euro mehr

Tatsächlich ist im Betriebsrentengesetz geregelt, dass die Betriebsrente regelmäßig vom Arbeitgeber überprüft werden muss. Dies soll alle drei Jahre geschehen, insbesondere zu berücksichtigen sind dabei „die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers“, so das Gesetz im Wortlaut. Der Rentenbetrag muss demnach der Inflation und den Löhnen der Arbeitnehmer angepasst werden.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Die anhaltend niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung fordern auch von der gesetzlichen Rentenversicherung ihren finanziellen Tribut. Künftig stehen immer mehr Rentenbezieher immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Um dem entgegenzuwirken, können neben der gesetzlichen Rente zusätzliche Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bezogen werden. Man spricht auch vom Drei-Säulen-System.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Der Pressesprecher der Gewerkschaft Verdi, Jan Jurczyk, erklärt im Gespräch mit IPPEN.MEDIA, dass „die Umstellung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst im Jahre 2001 erfolgte, weil sich die öffentliche Hand außer Stande sah, die ursprünglich gewährten Zusagen noch länger zu finanzieren können“. Es entstand die „Anpassungsprüfungspflicht“ – also die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Betriebsrente.

Die Altersvorsorge in Deutschland ist auf drei Säulen aufgebaut.
Die Altersvorsorge in Deutschland ist auf drei Säulen aufgebaut. © Wolfgang Filser / Imago

Mit der Einführung des Betriebsrentengesetzes kam auch das Schlupfloch, durch welches rund zwei Millionen Rentner in Deutschland benachteiligt werden. Konkret steht festgeschrieben: „Die Verpflichtung [...] entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen.“ Ohne diese Regelung würden Betroffene tausende Euro mehr bekommen.

Werden Betriebsrentner abgekoppelt? Verdi sieht die Schuld bei Gesetzgebern

Besonders brisant ist jedoch, dass das Schlupfloch bewusst im Betriebsrentengesetz verankert wurde, um die Kostenkalkulation zu erleichtern. Der Verdi-Pressesprecher führt aus: „Diese Verpflichtung zur Ein-Prozent-Erhöhung wurde für den öffentlichen Dienst im Rahmen des Altersvorsorge-Tarifvertrages aufgenommen und seitdem auch regelmäßig umgesetzt.“ Drücken sich die Arbeitgeber so von einer Anpassung der Betriebsrenten?

Jurczyk hat darauf keine klare Antwort. Er ist aber der Meinung, dass sich diese Einschätzung seit der Einführung des Betriebsrentengesetzes verschärft habe. Grund sei die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, von der „zu unserem Leidwesen fast alle politischen Entscheidungen“ diktiert werden, so der Pressesprecher. Eine alternative Anpassung an die Nettolöhne sei somit wenig realistisch.

Betriebsrentner des öffentlichen Dienstes profitieren nicht von den regelmäßig stattfindenden Tariferhöhungen und Inflationsausgleichsprämien.
Betriebsrentner des öffentlichen Dienstes profitieren nicht von den regelmäßig stattfindenden Tariferhöhungen und Inflationsausgleichsprämien. © blackday / Imago

Nichtsdestotrotz zeigt Jurczyk wenig Mitleid mit den betroffenen Betriebsrentnern. Auf Nachfrage erklärt er: „Von einer Abkopplung der Betriebsrentner im öffentlichen Dienst kann nicht die Rede sein.“ Rentner seien als ehemalige Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit einer zusätzlichen Betriebsrente „in jedem Fall besser gestellt“ als normale Bezieher der gesetzlichen Altersrente ohne Betriebsrente.

„Unser Bestreben besteht grundsätzlich darin, Erwerbseinkommen und Altersversorgung bestmöglich zu regeln“, so Jurczyk. „Allerdings sind sowohl die Bereitschaft als auch die Möglichkeiten begrenzt, alles Geforderte und alles Wünschenswerte durchzusetzen.“ Damit bleibt es dabei, dass Betriebsrentner im Gegensatz zu ehemaligen Beamten nur einen Bruchteil ihres damaligen Gehalts bekommen. (cln)

Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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