Stromanbieter wechseln in 24 Stunden? Was die neue Regel wirklich bringt
Ab dem 6. Juni 2025 gelten ein paar neue Regeln beim Stromanbieterwechsel. Nicht alle sind ein so großer Vorteil für Sie, wie es zunächst klingt.
Sie wollen bald den Stromanbieter wechseln oder ziehen um? Dann sollten Sie unbedingt diese drei neuen Regeln kennen, die wegen EU-Vorgaben in Deutschland ab dem 6. Juni 2025 gelten – und teilweise nicht ganz so positiv für Sie sind, wie es zunächst klingt:
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Regel 1: MaLo-ID statt Zählernummer wird entscheidend
Bisher wurde beim Wechsel vor allem Ihre Zählernummer abgefragt. Künftig ist die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) entscheidend. Diese elfstellige Zahl finden Sie schon seit Jahren auf Ihrer Stromrechnung, erst jetzt wird sie aber relevant.
Mit der MaLo-ID wird Ihre Adresse eindeutig zugeordnet. Sie vereinfacht Stromanbietern und Netzbetreibern die Kommunikation und beugt Verwechslungen vor. Auch bei einem Wechsel des Stromzählers bleibt die MaLo-ID gleich – ziehen Sie um, bekommen Sie eine neue ID.
Wichtig: Sie sollten Ihre MaLo-ID niemals leichtfertig herausgeben. Zum Beispiel, wenn Sie vermeintlich von Ihrem Stromanbieter angerufen werden. Denn mit dieser Nummer können unseriöse Anbieter einen Tarifwechsel einleiten und Ihnen so einen Vertrag unterjubeln.
Regel 2: Anbieterwechsel in 24 Stunden – aber nur technisch
Für Netzbetreiber und Stromanbieter ist die MaLo-ID wichtig, um eine neue Frist einhalten zu können: Künftig müssen sie einen Anbieterwechsel an Werktagen technisch binnen 24 Stunden erledigen. Bislang betrug diese Frist drei Wochen. So konnte es Ihnen passieren, dass Sie nach Vertragsende beim alten Anbieter in die oft teure Grund- oder Ersatzversorgung gerutscht sind, wenn sich der Wechsel zum neuen Anbieter verzögert hat.
Wichtig: An der Kündigungsfrist für Ihren alten Vertrag ändert sich nichts. Haben Sie schon gekündigt, können Sie dank der neuen Regel Ihren neuen Anbieter aber kurzfristiger wählen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt aber weiter eine ganze Woche Vorlauf, trotz der 24-Stunden-Regel. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft nannte auf unsere Anfrage hin mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Lieferbeginn.
Wir finden: Lieber früher als zu spät, denn der Anbieter muss Sie erstmal als Kundin bzw. Kunde annehmen und Ihre Daten aufnehmen – und dafür gilt die neue Regel nicht. Allzu viel bringt sie Ihnen also nicht.
Regel 3: Keine rückwirkende Anmeldung nach Umzug
Eine weitere Änderung ist ein Nachteil für Sie: Nach einem Umzug konnten Sie bislang noch sechs Wochen lang rückwirkend Ihren Stromvertrag für die neue Wohnung festzurren.
Das geht ab dem 6. Juni nicht mehr: Sie können sich nur noch für in der Zukunft liegende Termine bei Anbietern ab- und anmelden. Schließen Sie also schon vor dem Einzug einen günstigen Stromvertrag ab – so vermeiden Sie, dass Sie erstmal mindestens zwei Wochen lang in der oft teuren Grundversorgung festhängen.
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Kündigung
Weiterhin wichtig: Haben Sie vor dem Umzug Ihren alten Stromvertrag nicht gekündigt oder auf die neue Wohnung umgemeldet, müssen Sie in Ihrer alten Wohnung gegebenenfalls für den Nachmieter weiterzahlen.
Wenn die Mindestlaufzeit Ihres alten Stromvertrags schon erfüllt ist, können Sie vor einem Umzug mithilfe unseres Musterschreibens aus unserem Ratgeber zum Stromanbieterwechsel selbst ordentlich kündigen. Beachten Sie die Kündigungsfrist von oft einem Monat.
Läuft Ihr alter Vertrag noch länger, haben Sie beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Dafür müssen Sie mindestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin aktiv werden. Nutzen Sie dafür unser Musterschreiben aus unserem Ratgeber. Kann Sie Ihr Anbieter an der neuen Adresse zum selben Preis versorgen, läuft Ihr Vertrag einfach weiter. Falls nicht, gilt die Sonderkündigung.
Alle Details lesen Sie in unserem Ratgeber zum Stromanbieterwechsel beim Umzug.
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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit Finanztip, Deutschlands führendem Geldratgeber, vor – das Original zu diesem Beitrag „Stromanbieter wechseln in 24 h? Was die neue Regel wirklich bringt“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 16. Mai 2025.
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