Nur vier Monate nach seiner Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer wurde ein 42-Jähriger erneut erwischt. Vor dem Amtsgericht zeigte er Reue.
Benediktbeuern/Wolfratshausen – Der Mann wusste, dass es für sein Verhalten keine Entschuldigung gab. Nur vier Monate nachdem er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt und mit einer Führerscheinsperre bis Ende August 2024 belegt worden war, wurde er in Wolfratshausen erneut erwischt – mit knapp zwei Promille Alkohol und natürlich ohne gültige Fahrerlaubnis. „Es gibt nix groß zu sagen“, sagte der derzeit im Raum Bayreuth lebende Kfz-Mechaniker (42). „Ich hätte es nicht tun dürfen, aber hab’s trotzdem gemacht.“
Wiederholungstäter wird verurteilt: „Weiß nicht, wie ich auf zwei Promille komme“
Er habe an jenem 14. Dezember 2023 seine geschiedene Frau in Benediktbeuern besucht, um „was zu klären“. Auf dem Rückweg habe er sich in Königsdorf an einer Tankstelle mit drei Mischgetränken, sogenannten Alkopops, eingedeckt und sie auf der Weiterfahrt getrunken. „Wie ich damit auf zwei Promille komme, weiß ich nicht“, so der Beschuldigte. Wenig später erhielt die Polizeiinspektion in Wolfratshausen einen Hinweis zu einem Schlangenlinienfahrer auf der B11. Zwei Beamte bezogen in Waldram Stellung und folgten dem silbernen Mercedes etwa 1,5 Kilometer, ehe sie den Fahrer auf den Lidl-Parkplatz in Wolfratshausen dirigierten.
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„Einen Führerschein konnte er nicht vorzeigen, weil er keinen hat“, erklärte ein Polizist vor Gericht. Ein Alkoholtest habe einen Wert von rund zwei Promille ergeben. Das Fahrzeug sei wegen technischer Mängel an Ort und Stelle entstempelt worden. Nach der Blutentnahme im Krankenhaus habe man den 42-Jährigen noch zur S-Bahn gebracht, berichtete der Beamte am Ende seiner Zeugenaussage. „Dem ist nix hinzuzufügen“, sagte der Mann auf der Anklagebank und deutete an, jede Strafe zu akzeptieren. „Es ist nicht zu entschuldigen. Wenn man Scheiße baut, muss man dafür geradestehen.“
42-Jähriger bekommt acht Monate auf Bewährung – seinen Führerschein erhält er frühestens in zwei Jahren
Richter Helmut Berger folgte dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den Angeklagten unter Einbeziehung einer Verurteilung des Amtsgerichts Bayreuth vom April dieses Jahres zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein neuer Führerschein darf dem Mann frühestens in zwei Jahren ausgehändigt werden. (rst)