Verfassungsgericht fällt Urteil: Strompreisbremse war rechtmäßig

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Strompreisbremse für rechtmäßig erklärt. (Archivbild) © Jan Woitas/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Strompreisbremse für rechtmäßig erklärt. Zuvor gingen mehrere Stromerzeuger dagegen vor.

Berlin/Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von durch den Ukraine-Krieg entstandenen Sondergewinnen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Mehrere Verfassungsbeschwerden hiergegen wiesen die Karlsruher Richter am Donnerstag ab. Eine Reihe von Ökostromerzeugern hatte sich gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Gewinne gewandt.

Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten. Zur Mitfinanzierung der Preisbremse wurden die damals entstandenen Überschusserlöse von Stromerzeugern teils abgeschöpft.

Folge des Ukraine-Kriegs: Überschusserlöse wurden rund sechs Monate abgeschöpft

Das Bundesverfassungsgericht betonte nun das „legitime Ziel“ des Gesetzgebers, einen Ausgleich zwischen den durch die Ausnahmesituation besonders begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern herzustellen. Dies könne ausnahmsweise die Abschöpfung der Überschusserlöse rechtfertigen.

Mit Überschusserlösen oder Zufallsgewinnen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am Strommarkt den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen, während ihre Kosten etwa gleich blieben. Die Überschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgeschöpft.

Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. (nak mit Agenturen)

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