Viele Migranten im Bürgergeld: Merz-Regierung will das ändern – „Das ist sozialer Sprengstoff“
Das Bürgergeld soll unter der neuen Regierung reformiert werden. Unionsfraktionschef Jens Spahn hat vor allem Migranten und Migrantinnen im Visier.
Berlin – Wer nach Deutschland als Geflüchteter kommt, muss erst einen langwierigen Prozess durchlaufen, bevor er oder sie arbeiten kann. Zunächst müssen sie als Asylbewerber anerkannt werden, in den ersten drei bis sechs Monaten wird daher keine Arbeitserlaubnis erteilt. Aber auch danach ist es schwierig: In vielen Bereichen muss erst Deutsch gelernt werden, es müssen teils Qualifikationen aus dem Herkunftsland anerkannt werden.
40 Prozent der Flüchtlinge sind arbeitslos – viele im Bürgergeld
Dass viele im deutschen Bürokratiedschungel hängenbleiben, lässt sich auch an den Zahlen ablesen. Laut aktuellem Bericht der Bundesagentur für Arbeit sind 41,6 Prozent der Menschen aus Asylländern arbeitslos gemeldet. Bei Ukrainern und Ukrainerinnen, die gesondert aufgeführt werden, liegt die Zahl ähnlich hoch: 40 Prozent sind arbeitslos. Die allermeisten beziehen in dieser Zeit Bürgergeld.
Wichtig zu wissen: Flüchtlinge bekommen erst dann Bürgergeld, wenn ihnen offiziell Asyl in Deutschland gewährt wird. Davor bekommen sie Asylbewerberleistungen, die niedriger ausfallen und auch gekürzt werden können.
Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), möchte das ändern. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Die Bevölkerung wird es auf Dauer auch nicht akzeptieren, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund und mit einer erst kurzen Aufenthaltsdauer in Deutschland beim Bürgergeld stetig steigt. Das ist sozialer Sprengstoff.“ Es müsse zwar „das Existenzminimum sichergestellt sein“. Doch wer sich weigert, sollte seinen Anspruch auf Leistungen wie das Bürgergeld verlieren.
Bürgergeld-Reform muss Bärbel Bas übernehmen
Nur ist es nicht Jens Spahn, der die Reform des Bürgergeldes begleiten wird. Sondern seine SPD-Kollegin Bärbel Bas, die Arbeits- und Sozialministerin ist. Die hat kürzlich gegenüber der Funke Mediengruppe gesagt: „Wir werden uns das Instrumentarium anschauen – und die Sanktionen anschärfen, wenn dies angezeigt ist.“ Es sei aber schon jetzt im Bürgergeld vieles möglich. „Wer aber eine komplette Streichung auch der Wohnkosten fordert, verkennt die Lage. Das Existenzminimum muss gesichert werden – das sagen die Gerichte.“
Verschärfungen soll es also geben – aber Bas klingt nicht so, als ob sie viele Möglichkeiten sieht, viel schärfer zu werden. Was allerdings recht problemlos zu ändern wäre, wäre die Lage von Ukrainern und Ukrainerinnen.
Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass diese nicht mehr automatisch bei der Ankunft ins Bürgergeld kommen sollen, sondern erst wie alle anderen Geflüchteten ins Asylbewerberleistungssystem. Zu Beginn des Ukraine-Kriegs hatte man unter der Massenzustromrichtlinie Ukrainern und Ukrainerinnen ermöglicht, direkt Bürgergeld zu bekommen. Asylbewerberleistungen werden maximal 36 Monate ausgezahlt. Danach haben Flüchtlinge einen Anspruch auf Bürgergeld.