Europameisterschaft: Was passiert, wenn mich mein Chef beim Fußballschauen erwischt?

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Die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland zieht große Aufmerksamkeit auf sich. Doch ist es Angestellten erlaubt, die Spiele am Arbeitsplatz zu verfolgen?

Der Ball rollt, die (Sport)-Welt blickt gebannt nach Deutschland, wenn dort zwischen dem 14. Juni und 14. Juli 2024 die Fußball-Europameisterschaft ansteht. Die Spiele werden alleine in Deutschland von Millionen Menschen verfolgt. Logischerweise finden die Partien nicht immer außerhalb der Arbeitszeiten der Bürger statt. Ein Blick in den Spielplan der Europameisterschaft zeigt: Sieben von 51 Spiele finden beispielsweise bereits um 15 Uhr statt – in vielen Berufen fällt diese Uhrzeit in die Arbeitszeit. Aber auch die Abendspiele werden für manche Menschen zum Problem. Zum Beispiel für diejenigen, die in den Abendstunden arbeiten müssen – immerhin rund 15 Prozent der Bevölkerung laut dem Statistischen Bundesamt.

Fußballschauen im Büro: Arbeitgeber hat das letzte Wort

Ein Mann sitzt vor dem Fernseher und ballt dabei die Fäuste
Ist es erlaubt, während der Arbeitszeit die Fußball-Europameisterschaft vor dem Fernseher zu verfolgen? © ingimage/IMAGO

Was also tun, wenn ein spannendes Spiel ansteht, die beruflichen Pflichten allerdings dazwischenkommen? Nun ja, einfach eigenmächtig den Fernseher im Büro einschalten und zeigen, wo die persönlichen Prioritäten liegen, ist keine gute Idee. Denn aus arbeitsrechtlicher Sicht ist ganz klar der Arbeitgeber im Recht. Er legt die Regeln für das Fußballschauen am Arbeitsplatz fest. Daher sollten Sie zwingend Ihren Vorgesetzten um Erlaubnis fragen, bevor Sie das Fußballspiel im TV einschalten.

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Übrigens: Theoretisch dürfen Arbeitnehmer auch im Homeoffice nicht unerlaubt den Fernseher anschalten und ein Fußballspiel nebenher laufen lassen. Dabei gelten dieselben Regeln wie im Büro: Werden Arbeitnehmer beim unerlaubten Fußballschauen erwischt, droht ihnen eine Abmahnung und bei mehrmaligem Fehlverhalten sogar die Kündigung, warnt Hrworks.de. Der Arbeitgeber kann zudem verbieten, dass Angestellte während der Arbeitszeit den Liveticker verfolgen, um über den aktuellen Spielstand informiert zu sein.

Wie das Bundesarbeitsgericht bestätigte, ist es unter Umständen allerdings erlaubt, das Spiel im Radio live zu verfolgen. Der Grund dafür ist, dass das Zuhören nicht automatisch die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Allerdings ist es entscheidend, dass das Radio auch die Arbeitsleistung der anderen Angestellten nicht mindert. Sollten Arbeitnehmer in einem Job mit Kundenkontakt beschäftigt sein, müssen Vorgesetzte die Situation individuell betrachten und eine Entscheidung treffen. Grundsätzlich ist das Thema Radiohören am Arbeitsplatz mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat.

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