Weniger Rente ab Dezember – Millionen Senioren betroffen
Trotz der Rentenerhöhung im Juli 2025, können Millionen Rentner ab Dezember weniger Nettorente bekommen. Der Grund: Eine Änderungen der Witwenrente.
Berlin – Viele Rentner freuen sich über die Rentenerhöhung im Juli 2025 – doch die Freude wird schnell gedämpft. Denn gleichzeitig kommt es zu versteckten Rentenkürzungen, die letztendlich zu weniger Geld führen können. Ab Dezember können Millionen verwitwete Rentenbezieher betroffen sein.
Rentenerhöhung 2025: Im Juli steigt der Rentenwert um 3,74 Prozent
Mit dem neuen Rentenwert von 3,74 Prozent steigen die Renten „wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen“, heiß es laut Gundula Roßbach in einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Anfang März. Doch im Juli 2025 geht die Rentenerhöhung mit steigenden Pflegebeiträgen einher. Zusätzlich wird in dem Sommermonat einmalig ein Betrag in Höhe von 0,2 Prozent der Bruttorente für die Monate Januar bis Juni nachträglich einbehalten. Ab August normalisieren sich diese Abgaben.

Zuschlag von 7,5 Prozent: Empfänger von Hinternliebenenrente profitieren
Besonders profitieren von der Rentenerhöhung viele Empfänger einer Hinterbliebenenrente – auch bekannt als Witwenrente –, denn sie erhalten einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent auf ihre Leistungen von der DRV. Bislang wurde dieser Zuschlag separat zur eigentlichen Rente ausgezahlt. Ab Dezember ändert sich das – mit potenziell deutlichen Folgen.
Derzeit wird der 7,5-prozentige Zuschlag aufgrund der Übergangsregelung in § 307j SGB VI nicht als Einkommen bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt, wie das Portal Rentenbescheid24 erklärt. Diese Sonderregelung gilt jedoch nur noch bis Ende November. Ab dem 1. Dezember wird der Zuschlag laut dem Portal Gegen-Hartz direkt mit der regulären Rente verrechnet. Von dieser Umstellung sind rund drei Millionen Rentner betroffen.
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Witwenrente: Weniger Rente ab Dezember – Millionen Senioren betroffen
Dass es trotz Zuschlag zu weniger Geld für Rentner kommt, liegt an der gemeinsamen Berücksichtigung des Rentenzuschlags zur Witwenrente mit anderen Einkünften. Dadurch steigt das Gesamteinkommen, was zur Folge haben kann, dass das anrechenbare Einkommen zunimmt. Wird ein bestimmter Freibetrag überschritten, kann eine Steuerpflicht entstehen.
Für Senioren, die ohnehin verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann das bedeuten, dass sie unter Umständen mehr Steuern zahlen müssen. Denn laut der DRV zählen sämtliche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommen. Diese werden „oberhalb eines bestimmten Freibetrages zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet“. Ab Dezember 2025 kann das zu einem Anstieg des anrechenbaren Einkommens führen. In der Konsequenz kann sich laut dem Online-Portal Gegen-Hartz die Höhe der Hinterbliebenenrente verringern. (hk)