Steuern auf die Rente: Ab diesem Betrag müssen Rentner zahlen – Merz-Regierung plant Änderung

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In Deutschland beziehen 22 Millionen Menschen eine Rente. Wer nicht mehr arbeitet, muss auch keine Steuern mehr zahlen – ein weit verbreiteter Irrtum. Es gibt aber eine Freigrenze.

Berlin – In den kommenden Wochen erhalten die 22 Millionen Rentner und Rentnerinnen im Land mal wieder Post von der Deutschen Rentenversicherung: Diesmal geht es um die Rentenerhöhung 2025, die wie jedes Jahr ab 1. Juli greifen soll. Dieses Mal steigt die Rente um 3,74 Prozent und damit erneut mehr als die Inflationsrate.

Rentner müssen Steuern zahlen: So berechnet sich der Freibetrag auf die Rente

Mit der Rentenerhöhung wechseln jedes Jahr auch einige Rentenbeziehende in die steuerpflichtige Zone. Wer 2025 mehr als 12.096 Euro im Jahr verdient, muss eine Steuererklärung abgeben und gilt grundsätzlich als steuerpflichtig. Allerdings ist das nicht bei Rentnern und Rentnerinnen so. Sie haben auch oberhalb des Grundfreibetrags noch eine Freigrenze. Bei Rentnern und Rentnerinnen kommt es auf das Jahr des Renteneintritts an, wie viel man tatsächlich versteuern muss.

Wer also 2020 in Rente gegangen ist, muss auf 80 Prozent der Rente Steuern zahlen; für 20 Prozent gilt einen Freibetrag. Erst für Rentenbeziehende ab 2058 wird 100 Prozent der Rente versteuert. Der Rentenfreibetrag wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung für jeden Rentnerjahrgang berechnet und verändert sich nicht – also auch nicht durch die Rentenerhöhung.

Der Rentenfreibetrag wird zum Grundfreibetrag hinzugerechnet, also: Wer beispielsweise einen Rentenfreibetrag von 6000 Euro hat, rechnet dies zusätzlich zum Grundfreibetrag hinzu, also 12.096 + 6000 Euro = 18.096 Euro.

Tabelle: Ab diesen Betrag müssen Rentner Steuern zahlen

Das Portal Finanztip hat für jede Rentnergeneration seit 2005 errechnet, ab welchem Betrag Rentner und Rentnerinnen Steuern zahlen müssen. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:

Rentenbeginn Freibetrag Westen Freibetrag Osten
2005 22.034 Euro 20.573 Euro
2006 21.560 Euro 20.208 Euro
2007 21.164 Euro 19.899 Euro
2008 20.872 Euro 19.710 Euro
2009 20.520 Euro 19.468 Euro
2010 20.107 Euro 19.138 Euro
2011 19.797 Euro 18.891 Euro
2012 19.455 Euro 18.713 Euro
2013 19.099 Euro 18.532 Euro
2014 18.808 Euro 18.316 Euro
2015 18.593 Euro 18.184 Euro
2016 18.355 Euro 18.058 Euro
2017 18.077 Euro 17.848 Euro
2018 17.822 Euro 17.630 Euro
2019 17.558 Euro 17.413 Euro
2020 17.213 Euro 17.113 Euro
2021 17.112 Euro 17.043 Euro
2022 17.086 Euro 17.059 Euro
2023 17.149 Euro 17.149 Euro
2024 17.196 Euro 17.196 Euro
2025 17.148 Euro 17.148 Euro

Wer mehr als diesen ausgewiesenen Betrag im Jahr als Einkommen hat, muss potenziell Steuern zahlen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung werden wie bei jeder Person dann andere steuermindernde Ausgaben hinzugefügt, zum Beispiel Werbungskosten. Für einen persönlich kann es also sehr gut sein, dass man mehr als diesen Betrag im Jahr einnimmt, aber trotzdem keine Steuern zahlen muss.

Die Steuererklärung muss in jedem Fall abgegeben werden. Allerdings könnte sich das in Zukunft ändern: Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz (CDU) hat sich vorgenommen, eine Quellensteuer auf Renten einzuführen. Dadurch sollen Rentner und Rentnerinnen von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Im Gegenzug würde die Deutsche Rentenversicherung automatisch eine Steuer von der Rente abziehen, genauso wie bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Um das Geld zurückzubekommen, müsste eine Steuererklärung trotzdem abgegeben werden.

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