Einige Tarifbeschäftigte können sich über mehr Weihnachtsgeld freuen
Viele Tarifbeschäftigte können sich in diesem Jahr über eine üppigere weihnachtliche Finanzspritze freuen. Bis zu sechs Prozent mehr als 2023 sind möglich.
Die Preise für Energie und Lebensmittel schlagen in der Haushaltskasse der Verbraucher deutlich zu buche. Die Versicherungen wollen gezahlt werden und dann steht auch noch Weihnachten an – nicht nur ein Fest der Liebe, sondern oft auch des Konsums. Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber ist bei vielen daher willkommen. Die meisten Tarifbeschäftigten können sich freuen, das extra Geld fällt üppig aus, es gibt allerdings Unterschiede in der Branche.
Weihnachtsgeld: Knapp 86 Prozent der Tarifbeschäftigten können sich freuen

Rund 58,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten in diesem Jahr Weihnachtsgeld, berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis). Die Höhe des Weihnachtsgelds liegt durchschnittlich bei 2.987 Euro brutto. Das sind 6,3 Prozent (oder 178 Euro) mehr als im Vorjahr.
Diese Branche bekommt am meisten Weihnachtsgeld
Eine Übersicht des Weihnachtsgelds im Zusammenhang mit der Branche hat das Statistische Bundesamt zusammengestellt:
- Öl- und Gasbranche: 5.955 Euro / alle Tarifbeschäftigte haben Anspruch
- Kokerei und Mineralverarbeitung: 5.898 Euro / alle Tarifbeschäftigte haben Anspruch
- Tabakverarbeitung: 564 Euro / 50 Prozent der Tarifbeschäftigten haben Anspruch
- Leiharbeitsbranche: 394 Euro
Freuen können sich in Deutschland allerdings nur rund die Hälfte der Beschäftigten – das Statistische Bundesamt erläutert, dass im Jahr 2023 49 Prozent der Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Betrieb tätig waren. Einige Betriebe orientierten sich bei den Zahlungen an den Tarifverträgen, ohne daran gebunden zu sein – allerdings sinken ohne Tarifvertrag die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
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Haben auch erkrankte Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Grundsätzlich erhalten erkrankte Arbeitnehmer ebenso Weihnachtsgeld. Allerdings kann im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Kürzung oder ein Wegfall vermerkt sein, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Handelt es sich um eine lange Erkrankung und das Weihnachtsgeld wird aufgrund einer betrieblichen Übung „und ohne besondere Leistungsvoraussetzungen oder -einschränkungen“, kann die Sonderzahlung unter bestimmten Umständen entfallen, so DGB.
Kein gesetzlicher Anspruch auf die Sonderzahlung
Arbeitnehmer haben grundsätzlich erst einmal keinen Anspruch auf die Zahlung des Weihnachtsgelds. Ein Anspruch kann sich durch den Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung ergeben. Wenn es in den vergangenen Jahren immer Weihnachtsgeld gegeben hat, kann eine betriebliche Übung vorliegen – diese ist jedoch an bestimmte Kriterien gebunden, die dafür erfüllt sein müssen. Aber bekommt man auch Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
Muss das Weihnachtsgeld versteuert werden?
Das Plus in der Haushaltskasse ist einerseits ein Grund zu Freude, andererseits sollten Beschäftigte im Kopf haben, dass darauf Steuern anfallen. Sämtliche Geldleistungen des Arbeitgebers – Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung fallen darunter, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Wird das Gehalt und die Sonderzahlung gemeinsam überwiesen, steigt für Arbeitnehmer der Steuersatz. Das bedeutet, dass in dem Monat eine höhere Lohn- und Kirchensteuer fällig wird. Mit einer Steuererklärung im Jahr darauf können Arbeitnehmer sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Mit Material der dpa.