Streife stoppt schrottreifen Roller: Beamte können bei Kontrolle nur den Kopf schütteln

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Geretsried-Wolfratshausen
  4. Wolfratshausen

Kommentare

Die Polizei stoppte den Fahrer eines schrottreifen Motorrollers nach kurzer Fahndung (Symbolfoto). © Symbolfoto/dpa

Ein Nachspiel hat die illegale Spritztour mit einem Motorroller für einen 13-Jährigen. Ein Spezl hatte das schrottreife Gefährt im Internet erstanden.

Wolfratshausen – Nach dem Tipp eines Augenzeugen leitete die Wolfratshauser Polizei am Samstag gegen 19.30 Uhr eine Fahndung ein. Die Ausgangslage: Zwei männliche Personen hätten auf dem Fuß- und Radweg entlang des Isar-Loisach-Kanals in Waldram einen Motorroller gestartet und seien damit in Richtung Gelting gebraust.

Eine Streife konnte das besagte Duo an der Geltinger Straße stoppen. Bei der Begutachtung des Zweirads schüttelten die Beamten die Köpfe: „Der Roller wies diverse Mängel auf, die auf eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs schließen ließen.“ Am Kraftrad fehlten Rückspiegel, Vorder- und Rücklicht waren funktionslos und der Motor „ruckelte auffällig“. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrzeugführer um einen 13-jährigen Wolfratshauser handelte – der aufgrund seines Alters nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein konnte. Sein Sozius war ein 14 Jahre alter Wolfratshauser.

Schrottroller für 40 Euro im Internet gekauft

Unser Wolfratshausen-Geretsried-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.

Auf Nachfrage erklärten die beiden Jugendlichen, dass ein 13-jähriger Wolfratshauser der Eigentümer des laut Polizei schrottreifen Rollers sei. Der hätte ihn für 40 Euro auf einer Online-Plattform erworben und seinen Freunden für eine Spritztour überlassen. Einen Versicherungsschutz für den Roller konnten die Teenager nicht nachweisen.

Es stehen noch weitere Straftaten im Raum

Gegen den Fahrzeuglenker wird wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Der Eigentümer des Rollers wird sich laut Polizei wegen „des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verantworten müssen. Da sich die Jugendlichen im Beisein der Beamten gegenseitig Vorwürfe hinsichtlich des Überlassens der Fahrzeugschlüssel machten, stehen noch weitere strafbare Delikte im Raum, bilanziert Polizeimeisterin Sandra Schalkhammer. cce

Auch interessant

Kommentare