Landwirte: Wasserpreis ist existenzbedrohend

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Sie wollen faire Wasserpreise (v.l.): Jurist Wolfgang Raithel, Landwirt Franz Bauschmid, BBV-Kreisobmann Jakob Maier, Landwirt Robert Lehrer, Kreisbäuerin Irmgard Posch, Elisabeth Lehrer, Gottfried Lehrer, 2. BBV-Kreisobmann Bernhard Hartl und Rosa Lehrer. © Friedbert Holz

Bauern kämpfen für fairere Bedingungen und richten eine Petition an den Bayerischen Landtag.

Die Wasserpreise sehen viele Landwirte als zu hoch an, vor allem Betriebe mit Tierhaltung hat die kürzliche Erhöhung der Kubikmeter-Preise hart getroffen. Manche von ihnen betrachten diese Entwicklung gar als existenzbedrohend. Bei einem Pressetermin auf dem Hof von Robert Lehrer in Forstern-Preisendorf stellten Vertreter des Bayerischen Bauernverbands (BBV) nun eine Petition an den Bayerischen Landtag vor, um diesen Missstand bald zu beseitigen.

„Früher“, erklärte Wolfgang Raithel, Jurist beim BBV in München, „gab es gestaffelte Gebühren, auch für die Landwirte. Damit wurde ihr Mehrbedarf an Wasser gegenüber normalen Haushalten mitberücksichtigt. Inzwischen aber ist der Wasserpreis von den Wasserzweckverbänden linear erhöht worden, was die Landwirte zu enormen Preissteigerungen zwingt, ohne sie weitergeben zu können.“ Weil sich die BBV-Mitglieder zunehmend einer Gebührenerhöhung ausgesetzt sehen und es dabei auch schon zu Betriebsaufgaben kommt, reicht der Verband als Körperschaft des öffentlichen Rechts jetzt eine Petition ein.

„Denn die Landwirte können, da der Milchpreis nicht gleichzeitig auch erhöht wird, eine Steigerung des Wasserpreises nicht mehr gegenfinanzieren“, ergänzte BBV-Fachberater Stefan Hörmann. Somit könne die Erhöhung der Wassergebühren für Landwirte nicht Sinn und Zweck sein für die öffentliche Wasserversorgung. Diese Entwicklung könnte nur umgangen werden durch den Bau von privaten Brunnen. „Doch hierzu braucht es eine Befreiung vom sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang, was die Gemeinden allerdings überwiegend ablehnen“, weiß Jurist Raithel.

Über die Petition soll nun das Kommunale Abgabengesetz so geändert wird, dass Wasser- und Abwassergebühren für landwirtschaftliche Betriebe künftig degressiv bemessen werden, wenn diese Betriebe Sparvorkehrungen treffen. Gemeinden dürfen Gebühren erheben, um ihre verbrauchsunabhängigen Kosten decken zu können, eine Grundgebühr. Und es steht jedem Wasserzweckverband frei, einen Anteil seiner Fixkosten über diese Grundgebühr umzulegen. BBV-Kreisobmann Jakob Maier dazu: „Wir wollen aber keine weitere Belastung mehr für Landwirte, vor allem nicht in dieser überproportionalen Dimension.“

Der Bauernverband argumentiert weiter, dass die einstige Staffelung der Gebühren zwar für Gewerbetreibende und Industriebetriebe noch gültig sei, aber nicht mehr für Landwirte. Zudem seien Sparvorkehrungen in der Landwirtschaft kaum möglich, dort stehe der Verbrauch von Wasser durch die Betriebsart fest. Weil aber immer mehr überlegen, sich eigene Brunnen zu bauen, bleibe vielen Wasserzweckverbänden nur noch die Erhöhung ihrer Grundgebühr. „Wir benötigen für rund 200 Stück Vieh sowie die Nachzucht etwa 5000 Kubikmeter Wasser im Jahr“, berichtete Landwirt Robert Lehrer, „für unser Vieh würde sich daher ein Brunnen rentieren. Für unser Brauchwasser im Haus aber hängen wir nach wie vor am Zweckverband.“

Was Erfolg und Zeitablauf der Petition angehen, gibt sich Raithel realistisch: „Vor Herbst wird dazu wohl im Petitionsausschuss nicht viel passieren. Wir rechnen frühestens zu Jahresbeginn 2025 damit, dass sich beim Kommunalen Abgabengesetz etwas ändert, worauf dann die Wasserzweckverbände ganz individuell reagieren könnten.“

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