Tschüss, GEZ – Nicht alle Rentner müssen Rundfunkgebühren zahlen

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Als Rentner können die Rundfunkgebühren im Geldbeutel durchaus wehtun. Doch es gibt eine Möglichkeit, sich von der GEZ befreien zu lassen.

Köln – In Zeiten hoher Inflation sehen sich viele Rentner und Rentnerinnen mit steigenden Kosten und höheren Ausgaben konfrontiert. Es ist mittlerweile normal geworden, jeden Cent zweimal umzudrehen und nach Verbrauchertipps Ausschau zu halten, um Geld zu sparen. Insbesondere für Rentner gibt es verschiedene staatliche Zuschüsse, auf die sie Anspruch haben können. In einigen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, die Rente durch Pflegeleistungen zu erhöhen.

Neben diesen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es weitere Vorteile, von denen Rentner profitieren können. Ein Beispiel ist die Befreiung von GEZ-Gebühren (seit dem 1. Januar 2013 Rundfunkgebühren). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ausstehende Rundfunkbeiträge unter bestimmten Umständen zu einem Schufa-Eintrag führen können.

Befreiung von der GEZ: Warum nicht alle Rentner Rundfunkgebühren zahlen müssen

Bestimmten Personen wurde und wird seit jeher gestattet, die Zahlung der GEZ-Gebühren zu umgehen. Dazu gehören beispielsweise Studenten und Auszubildende, sofern sie Sozialleistungen erhalten, sowie gehörlose oder taubblinde Menschen. Personen mit schweren Behinderungen, die das Merkzeichen „RF“ besitzen, haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren zu beantragen. Laut Angaben des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gilt dies jedoch auch für Rentner, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Befreiung von der GEZ: Deshalb müssen nicht alle Rentner  Rundfunkgebühren zahlen
Befreiung von der GEZ: Nicht alle Rentner müssen Rundfunkgebühren zahlen © Imago / blickwinkel

Seit 2013 wird durch den Rundfunkbeitrag ein Pauschalbetrag von monatlich 18,36 Euro pro Haushalt erhoben. In diesen Tagen ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für 2025 im Gespräch. Trotz dieser Regelung gibt es laut dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bestimmte Gründe, warum Rentner von einer möglichen Zahlung befreit werden können. Die Voraussetzungen für eine Befreiung sind wie folgt: Ein Rentner, der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann von der Zahlung befreit werden. Auch die Unterbringung in einem Seniorenheim sowie die Inanspruchnahme von Pflegehilfe können dazu führen, dass in Zukunft keine Rundfunkgebühren anfallen.

Antrag auf GEZ-Befreiung für Rentner: Hier Maßnahme gegen Rundfunkgebühren downloaden

Wenn mindestens eine der Voraussetzungen erfüllt ist, muss beim Antrag auf GEZ-Befreiung immer ein gültiger Bewilligungsbescheid eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, dass sowohl der Bescheid als auch das ausgefüllte Formular später im Original und als beglaubigte Kopie vorliegen. Der Antrag kann im auf der Website des Rundfunkbeitragsservice heruntergeladen, alternativ schriftlich beantragt werden. Weitere Hinweise für eine erfolgreiche Beantragung:

  • Die Angabe der GEZ-Kundennummer ist verpflichtend.
  • Einfache (gut lesbare) Kopien reichen zur Legitimation aus.
  • Die eingereichten Belege müssen gültig sein. Abgelaufene Dokumente werden nicht bearbeitet.
  • Ein geringes Renteneinkommen legitimiert in den meisten Fällen keine GEZ-Befreiung.
  • Die Dokumente, die belegen, dass mindestens eine der aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist, müssen dem Antrag beiliegen.

Härtefallantrag zur Befreiung der Rundfunkgebühren bei Beitragsservice von ARD und ZDF einreichen

Für Rentner, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, besteht dennoch nein Hoffnungsschimmer, von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit zu werden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat darauf hingewiesen, dass ein Härtefallantrag gestellt werden kann. Zum einen kann argumentiert werden, dass das eigene Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt. Zum anderen können Rentner, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber auf diese verzichten, ebenfalls von der Rundfunkgebührenzahlung befreit werden.

Schon gelesen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den GEZ-Gebühren.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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