Nachbarland besteuert Elektroautos – was das in Deutschland bringen würde

In ihren Sondierungsverhandlungen haben SPD und CDU/CSU bereits beschlossen, dass Deutschland auch künftig die Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos privilegieren wird. Dazu zählt eine neue Kaufprämie . Sollte die neue „GroKo“ also Realität werden - derzeit ist das wegen der Blockade der Grünen bei der Aufhebung der Schuldenbremse noch nicht hundertprozentig sicher - wird es also noch 2025 wieder direkte Kaufanreize für E-Fahrzeuge geben.

Deutschland schüttet Prämien aus - Österreich will Lasten fairer verteilen

Im Nachbarland Österreich wurde dagegen gerade von der künftigen Regierung eine Entscheidung getroffen, die in eine ganz andere Richtung geht. Denn eine Idee der letztlich nicht zustande gekommenen Koalition aus ÖVP und FPÖ, die Besteuerung von Elektroautos , wird von der jetzigen Koalition (ÖVP, SPÖ und Neos) mehr oder weniger unverändert übernommen. Bisher waren in der Alpenrepublik genau wie in Deutschland Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit, fuhren also quasi „schwarz“, ohne dass ihre Besitzer für die (Ab)nutzung der Straßen oder den öffentlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur bezahlen mussten. Ab April 2025 wird eine jährliche Steuer fällig . Verbrenner werden in Österreich nach Motorleistung und CO2-Ausstoß besteuert. Da man E-Autos schlecht nach CO2-Ausstoß besteuern kann, da dieser stark vom aktuellen Strommix zum Zeitpunkt des Ladevorgangs abhängt, haben sich die Österreicher für eine ziemlich komplizierte Besteuerung nach Fahrzeuggewicht und Leistung entschlossen.

So funktioniert die Besteuerung von Elektroautos

Wie das genau funktioniert und wie teuer es wird, haben die Tageszeitung „Krone“ und „Heute.at“ anhand von Versicherungsdaten berechnet . In Österreich heißt die Kfz-Steuer „motorbezogene Versicherungssteuer“. Hier beginnt auch schon das Berechnungs-Problem, denn bei einem E-Auto können weder Hubraum noch Leistung direkt als Grundlage herangezogen werden. Einen Hubraum gibt es nicht und bei E-Fahrzeugen muss man zwischen Spitzen- und Dauerleistung unterscheiden: Die Maximalleistung des elektrischen Antriebs kann ein Stromer nur für begrenzte Zeit erbringen, oft muss er viel weniger Pferdestärken mobilisieren. Eine Besteuerung nach Maximalleistung wäre also unfair. Daher wird einerseits das Gewicht und anderseits die „30-Minuten-Leistung“ (Dauerleistung) des Antriebs berücksichtigt.

Anbei einige Beispiele, was die Besitzerinnen und Besitzer von Stromern bei unseren Nachbarn künftig jährlich entrichten sollen (Daten von Krone.at und Heute.at):

  • VW ID.3 Pro : 514 Euro / Jahr
  • BMW i4 : 530 Euro
  • Tesla Model Y : 950 Euro
  • Skoda Enyaq : 480 Euro
  • Hyundai Inster : 108 Euro
  • BMW i3 : 170 Euro
  • Audi e-tron 55 : 1142 Euro
  • Dacia Spring : 66 Euro
  • BYD Seal : 813 Euro
  • Tesla Model 3 : 732 Euro

Deutschland könnte hunderte Millionen einnehmen

Es zeigt sich, dass kleine und leichte E-Fahrzeuge mit geringer Leistung nur wenig besteuert werden, während schwere SUVs in Verbindung mit hoher Motorleistung mehr zahlen müssen - ganz ähnlich, wie in Deutschland Verbrenner mit viel PS und hohem Verbrauch deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als sparsame Kleinwagen.

„Über 60 Millionen Euro will die Regierung einnehmen, indem sie auch E-Autos in die motorbezogene Versicherungssteuer einbezieht. Im Schnitt werden es rund 400 Euro pro Fahrzeug im Jahr sein“, berichtet die „Kronen“-Zeitung. Im vollen Jahr 2026 rechnet der Staat laut „Heute.at“ auch wegen der schnell steigenden E-Auto-Zulassungszahlen mit 130 Millionen Euro.