Millionen Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge: So bekommt man das Geld zurück
Seit 2023 dürfen Rentner trotz Rente arbeiten, ohne dass das Gehalt auf die Altersrente angerechnet wird. Doch es gibt eine Kehrseite: doppelte Sozialversicherungsbeiträge.
Berlin - Seit Anfang 2023 können Rentner in Deutschland weiterhin einer Beschäftigung nachgehen, ohne dass ihr Lohn auf die Altersrente angerechnet wird. Durch die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen haben viele ältere Menschen die Möglichkeit, ihr Einkommen zu erhöhen und ihren Ausstieg aus dem Berufsleben flexibler zu gestalten.
Dennoch hat dieses kombinierte Modell auch seine Schattenseiten. Rentner, die weiterhin arbeiten, müssen doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Es werden sowohl von der Rente als auch vom Arbeitseinkommen Abzüge gemacht. Es gibt jedoch eine Obergrenze für diese Abzüge - und das zu viel gezahlte Geld können die Betroffenen auf Antrag zurückerhalten.

Auf Antrag bekommen Rentner die doppelt gezahlten Beiträge an die Krankenkasse zurück
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese Regelung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgelegt. Es besagt, dass auf alle Einkünfte einer Person Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind, bis zu einer bestimmten Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Hierbei werden alle Einkünfte zusammengezählt - und wenn die Gesamtsumme unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen auf alle Einkünfte Beiträge entrichtet werden. Auch Renten jeglicher Art sind von dieser Regelung betroffen. Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 62.100 Euro, 2025 wird sie erhöht auf 66.150 Euro.
Wenn die Gesamteinkünfte - dazu gehören alle Renten (einschließlich Betriebsrenten) und Einkommen aus einer Beschäftigung - über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen, müssen auf den Betrag, der über der Grenze liegt, keine Beiträge gezahlt werden. Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Annemarie bezieht eine monatliche Rente in Höhe von 900 Euro, das sind 10.800 Euro im Jahr. Dazu bezieht sie noch eine Betriebsrente, das sind zusätzlich 350 Euro im Monat, damit beträgt ihr Jahreseinkommen durch die Renten 15.000 Euro. Annemarie geht ihrer Beschäftigung aber auch im Rentenalter noch nach, ihr Jahreseinkommen daraus beträgt 50.000 Euro. Damit kommt sie auf ein Gesamteinkommen von 65.000 Euro, liegt also über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro im Jahr 2024.
Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch der Arbeitgeber von Annemarie ziehen Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherung in voller Höhe ein – weil keiner von beiden wissen kann, dass Annemarie mit ihren kombinierten Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Annemarie zahlt also im Jahr zu viel an Krankenkassenbeiträgen: 2008,80 Euro auf die gesetzliche Rente (davon bezahlt die Hälfte die DRV) plus (etwa) 5075 Euro im Jahr für ihren Anteil aus dem Arbeitseinkommen. Außerdem zahlt Annemarie noch Beiträge auf die Betriebsrente, weitere 781 Euro im Jahr. Eigentlich dürfte Annemarie im Jahr höchstens 5775 Euro an Beiträgen zahlen (variiert etwas je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse). Tatsächlich zahlt sie aber 6860 Euro im Jahr, also eine Überzahlung von 1085 Euro.
Rentner müssen eine Überzahlung an die Krankenkasse nicht einfach hinnehmen. Wie das Rentenversicherungsportal Ihre-Vorsorge.de erläutert, sollten sich Rentner in diesem Fall an ihre Krankenkasse wenden. „Die Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, von sich aus die überzahlten Beiträge zur erstatten. Die Anträge werden vielmehr ‚auf Antrag erstattet‘“, so das Portal. Allerdings sind die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder darüber zu informieren, wenn eine Überzahlung vorliegt. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, bis wann dies geschehen muss. Es muss lediglich „in einem angemessenen Zeitraum“ geschehen.
Rentner sollen bei Verdacht auf zu hohe Beiträge nachrechnen
Rentner, die arbeiten und den Verdacht haben, dass sie zu viel an Beiträgen gezahlt haben, sollten selbst nachrechnen. Wer bei der gemeinsamen Betrachtung von Renten und Einkommen im Monat mehr als 850 Euro an die Krankenkasse zahlt, zahlt möglicherweise zu viel. Dabei sollte immer bedacht werden: die Rentenversicherung zahlt eine Hälfte der Beiträge für die Renten und der Arbeitgeber zahlt eine Hälfte der Beiträge für das Einkommen. Der Teufel steckt also im Detail!
Um eine Rückerstattung der Überzahlung von der Krankenkasse zu erhalten, können Betroffene einen formlosen Antrag stellen. Dies ist auch rückwirkend für vergangene Jahre möglich. Aber Vorsicht: „Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Beiträge entrichtet worden sind“, so das Sozialgesetzbuch IV.