Förderung der energetischen Modernisierung - was Sie in diesem Jahr noch beachten sollten

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Sanierungsfahrplan: Was Sie bei der Förderung der energetischen Modernisierung beachten sollten

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Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt bei Immobilienbesitzern für Verunsicherung. Wie geht es weiter mit der Förderung der energetischen Sanierung?

Berlin - Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zwingt die Bundesregierung zum Sparen. Noch ist unklar, ob die staatliche Förderung für energetische Sanierungen davon betroffen ist. „Ob Menschen, die ihre Immobilie energetisch sanieren oder ein energieeffizientes neues Haus bauen wollen, auch im kommenden Jahr von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, wissen wir aktuell nicht“, sagt Martin Brandis, Fachmann für Energieberatung beim Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsblatt.

Förderungen für energetische Modernisierung: Bis Ende des Jahres gestellte Anträge sind sicher

Förderungen für dieses Jahr sind laut Brandis von dieser Unsicherheit aber nicht betroffen, entsprechende Anträge könnten noch gestellt werden. Wer noch bis Ende Dezember einen Förderantrag stellt, sollte einige Punkte beachten.

So wird Hauseigentümern empfohlen, für die energetische Modernisierung einen Energieberater hinzuzuziehen. Dieser erstellt nach einer gründlichen Analyse des Energiebedarfs des Gebäudes einen Sanierungsfahrplan. „Die Förderung für diesen Fahrplan wurde dieses Jahr allerdings eingestellt“, sagt Brandis. Das bedeutet, dass Eigentümer für die Kosten des Konzepts selbst aufkommen müssen.

Kamera zeigt energetischen Zustand eines Hauses an
Ein Energieberater hilft Eigentümern bei der Bestandsaufnahme, welche Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung sinnvoll sind und fertigt auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan an. © Tobias Hase/dpa-tmn

Dennoch hält Brandis die Beauftragung eines Energieberaters für sinnvoll: „Mit seiner Hilfe haben Eigentümer, die vielleicht nicht vom Fach sind, eine Liste, was und mit welcher Dringlichkeit am Haus zu tun ist.“ Außerdem können staatliche Fördermittel oftmals nur beantragt werden, wenn die Arbeiten von einem Energieberater geplant wurden.

Förderungen für energetische Modernisierung: Nicht bis Silvester warten

Mit dem Konzept können Hauseigentümer Förderanträge für Einzelmaßnahmen beim BAFA stellen. Die KfW vergibt derzeit nur noch zinsgünstige Kredite, wenn ein Haus nach einem bestimmten Energiestandard gebaut oder saniert wird. Allerdings gibt es derzeit keine Sonderförderung mehr, wenn im Rahmen eines Sanierungsfahrplans Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder ein neues Dach durchgeführt werden.

Brandis hält es trotz der Kürze der Zeit für möglich, noch in diesem Jahr Förderanträge zu stellen. „Es zählt nicht die Zusage, sondern das Datum des Eingangs des Antrags“, sagt er. Allerdings sollte man nicht bis zum letzten Moment warten, wenn man Anträge online auf der Internetseite des BAFA stellen will. Denn je nach Andrang kann die Seite in den letzten Tagen des Jahres nicht mehr erreichbar sein.

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