Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Doch wo dürfen Blitzer aufgestellt werden? Das Bundesland ist entscheidend.
Kassel – Kaum ist das Ortsschild passiert, blitzt es schon – ein Albtraum für jeden Autofahrer. Was sich unfair anfühlt, ist in vielen Bundesländern völlig legal. Während Autofahrer oft davon ausgehen, nach einem Temposchild noch Zeit zum Abbremsen zu haben, herrschen deutschlandweit unterschiedliche Regeln. Wer geblitzt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – auch andere Vergehen haben die zur Folge.
Die Mindestabstände zwischen Verkehrsschildern und Blitzern variieren in Deutschland erheblich. In den meisten Bundesländern liegt der vorgeschriebene Abstand zwischen 75 und 200 Metern. Doch es gibt bedeutende Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg haben deutlich lockerere Regeln oder verzichten ganz auf Mindestabstände, wie aus dem Bußgeldkatalog ersichtlich wird.
Blitzer nach Ortsschild: Diese Regeln gelten für Autofahrer je nach Bundesland
Besonders überraschend ist die Entwicklung in Baden-Württemberg. Dort galt bis 2015 eine Mindestabstand-Regelung, die dann jedoch wieder aufgehoben wurde. Yvonne Kremer vom Innenministerium erklärt gegenüber schwarzwaelder-bote.de: „Aufgrund einer fehlenden rechtlichen Bindung zur Einhaltung des beschriebenen Mindestabstandes wurde die VwV-VkSA bei einer Aktualisierung im Jahr 2015 entsprechend angepasst und die bis dahin gültige Regelung aufgehoben.“
So viel Abstand muss ein Blitzer zum Verkehrsschild haben:
| Bundesland | Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Keine Regelung |
| Bayern | 200 Meter |
| Berlin | 75 Meter (hinter Tempo-Limit-Schild), 150 Meter (hinter Ortseingangsschild) |
| Brandenburg | 150 Meter |
| Bremen | 150 Meter |
| Hamburg | Keine Regelung |
| Hessen | 100 Meter |
| Mecklenburg-Vorpommern | 100 Meter (Kraftfahrstraße), 250 Meter (Autobahn) |
| Niedersachsen | 150 Meter |
| Nordrhein-Westfalen | Keine Regelung |
| Rheinland-Pfalz | 100 Meter |
| Sachsen-Anhalt | 150 Meter |
| Sachsen | 100 Meter |
| Schleswig-Holstein | 100 Meter |
| Thüringen | 200 Meter |
Der Grund für Mindestabstände liegt in der Verkehrssicherheit. Dadurch soll verhindert werden, dass Autofahrer bei hohem Tempo zu plötzlich bremsen und Unfälle verursachen, schreibt bußgeldkatalog.org. Kritiker sehen in den kurzen Abständen jedoch eine Abzocke-Masche. Rechtlich stehen Autofahrer meist auf verlorenem Posten. Auch wenn gegen Mindestabstände verstoßen wird, bleibt die Messung grundsätzlich verwertbar. Bei den Abstandsvorgaben handelt es sich nur um Richtlinien, die nicht verbindlich sind
An Gefahrenstellen kann der Abstand zwischen Schild und Blitzer kleiner sein
An Gefahrenstellen, in Tempo-30-Zonen sowie an Kindergärten oder Schulen kann der Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild sehr klein sein. Hier gelten die üblichen Mindestabstände oft nicht. Auf Autobahnen herrschen dagegen meist großzügigere Regelungen, um gefährliche Bremsmanöver zu vermeiden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Eine Garantie auf Erfolg gibt es dabei aber nicht. So muss auch ein Millionär nach einem Blitzer 95.000 Euro zahlen. (Quellen: bußgeldkatalog.org, ADAC, schwarzwaelder-bote.de) (rd)