Landsberger Polizist zurecht auf der Anklagebank?

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Kokain selbst konsumiert und verkauft hat laut Anklage ein 41-jähriger Polizist, der sich vor dem Schöffengericht verantworten muss – auch wegen weiterer Delikte. © PantherMedia (Symbolfoto)

Auf den ersten Blick sind es schwerwiegende Vorwürfe, für die sich ein Polizeibeamter aus dem Landkreis Landsberg vor dem Schöffengericht Landsberg verantworten muss. Doch das Ermittlungsverfahren, das zu der Anklage führte, wirft Fragen auf.

Landsberg/Augsburg – Der 41-jährige Rauschgiftermittler war bei einer Polizeidienststelle in Augsburg beschäftigt. Anfang 2023 behauptete eine V-Person, der Beamte kaufe und konsumiere Kokain. Dieser wurde daraufhin observiert, sein Telefon überwacht. Am späten Abend des 1. August 2023 wurde er von einem Sondereinsatzkommando auf dem Grundstück eines Bekannten in dessen Auto festgenommen.

In dem Wagen fanden die Ermittler einen Becher mit einer klaren Flüssigkeit und einem weißen Pulver, das sich als Kokain erwies. Das berichtete ein Ermittler des Landeskriminalamts. Seine Theorie: Der Angeklagte habe kurz vor seiner Festnahme das Rauschgift noch verschwinden lassen wollen, indem er versuchte, es in Wasser aufzulösen.

Die Wohnung des 41-Jährigen wurde in der selben Nacht durchsucht. Dort fand man in der Küche Cannabis in der Dunstabzugshaube. Laut damaliger Aussage des Angeklagten gehörte es Bekannten, die es auf Rezept erhalten hatten. Den ungewöhnlichen Aufbewahrungsort erklärte der Mann damit, dass die Droge nicht seinen Kindern in die Hände fallen sollte.

Unzulässig?

Am ersten von zwei angesetzten Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht äußerte der Angeklagte sich nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidigerin Julia Weinmann wurde dafür umso deutlicher. Sie beantragte, das Verfahren einzustellen, da es von Anfang an auf unzulässige Weise zustande gekommen sei.

Die V-Person, die den ursprünglichen Tipp gegeben hatte, sei nicht ausreichend befragt, ihre Glaubwürdigkeit und ihre Motive nicht geprüft worden. Womöglich habe die Person Rachegedanken gegen den Beamten gehegt. Objekte Umstände, die die Behauptungen stützten, hätten gefehlt.

Trotzdem habe man mit der Observation und der Telefonüberwachung tief in die Grundrechte des Angeklagten eingegriffen. Dies sei rechtswidrig und die gewonnenen Erkenntnisse daher nicht verwertbar – auch nicht in Bezug auf weitere Tatvorwürfe, auf die man im Laufe der Ermittlungen stieß.

So soll der Angeklagte aus seiner Dienststelle 3.650 Euro gestohlen haben, die er selbst in einem von ihm geführten Fall sichergestellt hatte. Zwar fand man die gesamte Summe später in einem Rollcontainer am Arbeitsplatz des 41-Jährigen wieder, jedoch ergab der Vergleich der Seriennummern, dass einige Scheine nicht die ursprünglich sichergestellten waren.

Ein weiterer Vorwurf gegen den Polizeibeamten lautete Bestechlichkeit. Er soll, so die Anklage, einem Bekannten dazu verholfen haben, ein Fahrverbot zu umgehen. Dafür soll er 3.500 Euro bekommen haben. Der Bekannte wurde in einem eigenen Verfahren allerdings bereits vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Zwei weitere Anklagepunkte gegen den Polizeibeamten betrafen die Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Alles umsonst?

Die Verhandlung wird am 9. Juli fortgesetzt. Den Antrag der Verteidigerin auf Einstellung des Verfahrens stellte das Schöffengericht zurück, auch wenn der Vorsitzende Alexander Kessler einräumte. „Es könnte sein, dass alles umsonst ist, was wir hier machen.“ Womöglich dann, wenn eine höhere Instanz das Verfahren aus den von der Vertei­digung angeführten Gründen kippt.

Vorläufig aber wird die Verhandlung am 9. Juli fortgesetzt. Verteidigerin Weinmann hat beantragt, dann die V-Person in den Zeugenstand zu rufen.

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