Autobahn A7: Neubau der Entwässerungseinrichtung im Bereich Woringen und Memmingen
Die Regierung von Schwaben hat den Neubau der Entwässerungseinrichtungen an der Autobahn A 7 im Bereich der Wasserschutzgebiete Woringen und Memmingen genehmigt.
Memmingen/Woringen – Die Genehmigung basiert auf einem Planfeststellungsbeschluss. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Baumaßnahme geschaffen worden.
Das Vorhaben umfasst den Neubau der Streckenentwässerung entlang der A 7 einschließlich der Errichtung von Versickerungsbecken mit Haupt- und Nebenbecken, nachdem die bestehenden Versickerungsschächte nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und daher rückgebaut werden.
Künftig wird das Niederschlagswasser gesammelt und parallel der Autobahn zur Reinigung in Versickerungsbecken nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) geleitet. Diese Anlagen sind östlich und westlich der Autobahn bei Straßen-km 897,7 geplant. Zur Unterhaltung der Einrichtungen ist vorgesehen, entlang des Niederschlagskanals parallel zur Autobahn einen Betriebs- und Kontrollweg zu errichten.
Für die Umsetzung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Woringen beansprucht. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor:
- Aufwertung einer Ökokontofläche im Bereich des Mindelquellgebiets
- Naturnahe Gestaltung der Uferbereiche des Zeller Baches durch entsprechende Ansaat sowie Pflanzung von Bäumen und Sträuchern im Baufeld zur Einbindung der Maßnahme in das Landschaftsbild
Maßnahme ist erforderlich
In dem Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände sowie betroffene Privatpersonen angehört.
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Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Neubau der Entwässerung im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um die Entwässerung der A 7 im Bereich der Wasserschutzgebiete Woringen und Memmingen entsprechend den aktuellen technischen Anforderungen zu gestalten.
Jeweils eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unter-lagen werden von Dienstag, 7. Januar bis einschließlich Montag, den 20. Januar 2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach und der Gemeinde Woringen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Dies wird zusammen mit dem genauen Ort der Auslegung auch noch ortsüblich bekannt gegeben.
Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss seit dem 7. Januar 2025 auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de/service/planfeststellung/beschluesse/index.html eingesehen werden.m
mk
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