Ehemaliger Kiosk am Weihenstephaner Berg: Es gibt neue Pläne für das leerstehende Gebäude
Den Kiosk am Weihenstephaner Berg gibt es längst nicht mehr. Doch nun gibt es konkrete Pläne für das leerstehende Gebäude.
Freising – Vor knapp 40 Jahren wurde einmal am Fuße des Weihenstephaner Bergs der Einbau eines Kiosks beantragt und bewilligt. Der Laden wurde schnell zur Freisinger Institution. Jetzt steht das Gebäude Veitsmüllerweg 3 leer. Aber nicht mehr lange: Der Bauausschuss der Stadt hat nun den Einbau eines Schnellimbisses mit WC und Küche im Erdgeschoß sowie einer dazugehörigen Betriebsleiterwohnung im ersten Obergeschoß bewilligt.
Bei dem Haus handelt es sich um ein nicht unterkellertes zweigeschossiges Gebäude, das als Einzelbaudenkmal mit den Außenabmessungen von 11,25 mal sieben Meter eingetragen ist, hieß es im Bauausschuss.
Nutzung des Gebäudes ist wünschenswert
Nach der Genehmigung eines Kiosks im Jahr 1985 soll nun ein Schnellimbiss eröffnet werden. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 11 bis 14.30 Uhr und 17 bis 22 Uhr sowie am Sonntag von 12 bis 14.30 Uhr und 17 bis 22 Uhr vorgesehen. Das Essen, so das Konzept, könne mitgenommen oder innerhalb des Gastraums verzehrt werden, eine Freischankfläche außerhalb des Gebäudes sei nicht beantragt.
Wichtig: Ein Lieferdienst werde ausgeschlossen, da kein realer Stellplatz vorhanden ist. Ein Mal pro Woche werde für die Dauer von 30 bis 60 Minuten mit einem Kleintransporter Ware angeliefert.
Stellplatzbedarf muss abgelöst werden
Die Verwaltung stand dem Vorhaben positiv gegenüber: Eine öffentliche Nutzung an dieser Stelle sei aus Sicht der Stadtsanierung wünschenswert, das Vorhaben entspreche den Sanierungszielen und sei geeignet, den neu gestalteten Vorplatz zum Lindenkelleraufgang zu beleben. Das Vorhaben löse nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt einen Bedarf von 3,25 Stellplätzen aus.
Auf dem Grundstück sei faktisch kein Stellplatz nachweisbar, jedoch seien fiktiv auf Grund der ursprünglichen Nutzung bereits 2,15 Stellplätze vorhanden. Der Stellplatzmehrbedarf von 1,1 Stellplätzen könne weder auf dem Grundstück noch auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe gedeckt werden, weshalb die Stadträte einer Ablöse und damit auch dem Bauantrag zustimmten.