Beleidigung rechtfertigt Schläge nicht – zwei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

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Zwei 22-jährige Männer mussten sich vor Gericht verantworten. © Frank Rumpenhorst

Zwei 22-Jährige wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Arrest und einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie haben heftig auf einen Mann eingeschlagen.

Geretsried/Wolfratshausen – Ein Discoabend in Geretsried hatte für drei junge Männer ein Nachspiel vor Gericht: Ein Tölzer (22) und dessen gleichaltriger Cousin aus München mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen im Sommer vorigen Jahres gemeinsam einen Geretsrieder (ebenfalls 22 Jahre alt) verprügelt haben. Der Student aus München wurde, weil die Tat wenige Tage vor seinem 21. Geburtstag stattfand, nach Jugendstrafrecht zu einem Freizeitarrest verurteilt; der mitangeklagte Lagerarbeiter aus Bad Tölz erhielt eine Haftstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

Der Tölzer hatte zu Beginn der Verhandlung gestanden, auf den Geretsrieder eingeschlagen zu haben. Allerdings glaubte er, dafür einen guten Grund gehabt zu haben. Die Drei hatten in der Nacht vom 17. auf den 18. Juni 2023 ein Nachtlokal in der Lausitzer Straße besucht. Dort habe der Geschädigte „uns böse angeschaut“, erklärte der Lagerist.

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Sein Cousin bestätigte: „Er hat uns den ganzen Abend provoziert.“ Deshalb waren sie gegen 4.20 Uhr während der Heimfahrt aus ihrem Chevrolet ausgestiegen, als sie den Geretsrieder im Vorbeifahren mit einer Frau an der Straße gehen sahen. „Er sagte, verpisst Euch, ihr Hurensöhne“, erläuterte der Angeklagte. Auf die Frage, warum er sie beleidige, habe der andere ihn leicht geschubst. „Dann haben wir angefangen zu schlagen.“ Und zwar so heftig, dass der Geschädigte zu Boden ging und Prellungen im Gesicht sowie ein geschwollenes Auge davontrug.

„Ist Ihnen klar, dass Sie völlig überreagiert haben“, wandte sich Richterin Friederike Kirschstein-Freund an den Hauptangeklagten und machte deutlich: „Auch Beleidigungen und Schubsen rechtfertigen nicht diese Reaktion.“ Laut Anklage sollen die beiden Beschuldigten den am Boden liegenden auch noch mehrfach getreten haben, gegen Arme, Beine und Kopf. Dies konnte die Beweisaufnahme nicht bestätigen: Die Angeklagten wollen nur geschlagen haben, das Opfer schilderte ebenfalls nur Schläge. „Es tut mir leid“, entschuldigte sich der Tölzer bei dem Geschädigten. „Es war ein Fehler, dass ich ausgestiegen bin.“

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Alkoholverbot für beide Männer

Der zur Tatzeit noch 20-jährige Münchner wurde zu einem Freizeitarrest verurteilt. Außerdem erteilte die Richterin dem jungen Mann ein Alkoholverbot für ein Jahr – und er muss einen Vortrag über die Folgen stumpfer Gewalt besuchen. „Das hätte ganz böse enden können“, betonte Richterin Kirschstein-Freund. „Einer, der nach hinten stürzt und mit dem Kopf auf den Bordstein aufschlägt, der kann tot sein.“ Die Strafe für den Tölzer: zehn Monate Gefängnis, für zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Er darf ebenfalls ein Jahr lang in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken und sich auch nicht betrunken aus dem Haus begeben. Als Bewährungsauflage muss der 22-Jährige außerdem 2000 Euro an den geschädigten Geretsrieder zahlen.

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