41-jähriger Peißenberger vor Gericht: Mit Facebook-Post Holocaust verharmlost

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Vor dem Amtsgericht Weilheim wurde der Fall verhandelt. © Wahl-Geiger

Dass es keine gute Idee ist, seine politischen Ansichten auf radikale Art im Internet zu teilen, hat kürzlich ein 41-jähriger Peißenberger zu spüren bekommen. Er soll die Politik der Grünen mit dem Dritten Reich verglichen haben.

Peißenberg – So schnell kann es gehen. Kaum war der ominöse Bild-Beitrag auf dem Facebook-Profil des Angeklagten erschienen, da hatte die Polizei auch schon ihre Fühler nach dem Urheber der Posts ausgestreckt.

Wie die Staatsanwältin vor dem Weilheimer Amtsgericht mitteilte, ist auf dem besagten Bild ein Reichsadler zu sehen, den anstatt eines Hakenkreuzes eine Sonnenblume ziert. „Der Nazi von heute ist grün“, lautet die beigefügte Botschaft. Für die Ermittlungsbehörde ein klarer Fall. Der Angeklagte habe die aktuell ohnehin angespannte politische Lage mit seiner Veröffentlichung noch weiter anheizen wollen und dabei einen unangebrachten Vergleich mit dem Dritten Reich und dem Holocaust angestellt.

Reichsadler mit Sonnenblume

Den Vorwurf ließ sich der Angeklagte, der den Post von Beginn an eingeräumt hatte, allerdings nicht gefallen und betonte mehrfach, sein Beitrag hätte „mit dem Dritten Reich überhaupt nichts zu tun“ und ließe alle möglichen Interpretationen zu. „Normale Arbeiter wie ich werden hier ausgebeutet“, kommentierte er die Politik der Bundesregierung und wies die Vorwürfe zurück. Von nationalsozialistischem Gedankengut habe er sich schon vor langer Zeit distanziert, erklärte der Beschuldigte. „Was damals war, ist nicht toll“, spielte er auf das Nazi-Regime an und schlug vor, man solle „die Geschichte mal ruhen lassen“. Sein Post beziehe sich lediglich auf die politische Situation und vergleiche diese nicht mit dem Holocaust. „Das kann doch nicht ihr Ernst sein?“, zeigte sich die Staatsanwältin verdutzt. Da er zwischen seiner Situation und dem Schicksal der damals in Europa lebenden Juden Parallelen sieht, verharmlose er Letzteres, stellte sie klar. „Was verharmlose ich?“, entgegnete der Angeklagte empört. „Man darf seine freie Meinung nicht mehr äußern“, gab er verärgert bekannt. „Sie wollen keinen Vergleich ziehen, ziehen ihn aber dauernd“, bemerkte Richterin Isabelle von Heydebrand.

Der Angeklagte redete sich in Rage

Der Angeklagte verstand die Welt nicht mehr und redete sich daraufhin in Rage. „Ich prahle ja nicht mit Hakenkreuzen“, sagte er kopfschüttelnd. „Ich bin gegen Faschismus, der hier gerade herrscht. Das hatten wir alles schon“, verkündete er, tat sich damit aber keinen wirklichen Gefallen. Wie ein Polizist erklärte, sei der Post auch noch am Tag der Verhandlung auf dem Account des Angeklagten zu finden gewesen.

Der Sachverhalt „steht fest“, resümierte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe ihn zudem selbst eingeräumt. Dadurch, dass er die Politik der Grünen mit dem Dritten Reich vergleicht, verharmlose er den Holocaust, bekräftigte sie die Vorwürfe aus der Anklageschrift. Ferner habe der bereits vorbestrafte 41-Jährige weder Reue noch Einsicht gezeigt, betonte die Staatsanwältin und hielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für gerechtfertigt. „Ich sage nichts mehr. Das wäre eh sinnlos“, lautete das abschließende Statement des Angeklagten.

Die Grenze klar überschritten

„Volksverhetzung klingt immer sehr dramatisch“, gab die Richterin zu. Was er gepostet hatte, sei zwar „nicht von der allerschlimmsten Sorte“, stelle aber „ganz klar eine Verharmlosung dar“, fasste sie es zusammen. Dass ein solcher Post Konsequenzen haben wird und man heute teilweise bereits wegen Kleinigkeiten als Nazi abgestempelt werde, müsse er eigentlich wissen. Kritik sei natürlich okay, in seinem Fall sieht die Richterin die Grenze aber klar überschritten. „Hinterfragen Sie, was Sie posten und löschen Sie dieses Ding endlich“, appellierte sie. Der Post kam dem Peißenberger auch aufgrund seiner Vorstrafen am Ende teuer zu tragen. Insgesamt 2100 Euro hat der 41-Jährige zu zahlen.

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