Mehr Netto statt Arbeitslosengeld: So viel mehr Geld würde dieser brisante Vorschlag bringen

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Noch wenige Wochen bis zur Bundestagswahl. Die FDP kämpft um ihr politisches Überleben – kann dieser Vorschlag mehr Stimmen einholen?

Berlin – Im neuen Jahr stellen viele Bürgerinnen und Bürger mit Erschrecken fest: Das Nettogehalt schrumpft. Grund sind die gestiegenen Sozialabgaben: Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge teils deutlich erhöht, die Pflegeversicherung kostet mehr und die Beitragsbemessungsgrenze wurde weiter angehoben. Zwar gibt es auch steuerliche Entlastungen und für Familien ein höheres Kindergeld; doch das reicht nicht aus, um die anderen Posten auszugleichen.

Es ist also den Parteien ein Anliegen, die Kosten zu stabilisieren, damit die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Netto von ihrem Bruttogehalt behalten können. Unter anderem geht es bei der Bundestagswahl genau darum.

FDP schlägt vor: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung senken, dafür mehr Netto einstecken

Die FDP, die Umfragen zufolge an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern könnte, hat dazu einen ungewöhnlichen Vorschlag im Wahlprogramm. Sie will Arbeitnehmern eine Wahl geben: Entweder mehr Netto-Gehalt oder Anspruch auf Arbeitslosengeld im Falle des Jobverlustes. Dabei geht es den Liberalen konkret um das Arbeitslosengeld I, nicht also das Bürgergeld.

Geld auf einem Lohnzettel. Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung kann Arbeitnehmern bares Geld kosten.
Eine nachträgliche Steuererleichterung sorgt dafür, dass Arbeitnehmern im Dezember mehr von ihrem Gehalt übrigbleibt. (Symbolbild) © Zoonar.com/stockfotos-mg/Imago

„In Zeiten eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels ist das Risiko langfristiger Arbeitslosigkeit ein abnehmendes. Wir trauen den Menschen mehr Eigenverantwortung zu“, schreibt die FDP in ihrem Programm. „Deshalb wollen wir die Möglichkeit schaffen, sich für geringere Beitragszahlungen und in der Folge einen geringeren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu entscheiden. Der dadurch verringerte Arbeitgeberbeitrag wird netto ausgezahlt. Eine solche Option darf nicht dazu führen, dass der oder die Versicherte dann in staatlichen Transferbezug abrutschen würde.“

Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld

Arbeitslosengeld kann jede oder jeder beantragen, der in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit einer Beschäftigung nachgegangen ist. Diese Beschäftigung muss mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gewesen sein. Es können innerhalb der 30 Monate auch mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs ausgeübt worden sein - sie werden dann zusammengerechnet, um auf die Mindestzeit zu kommen. Es zählen auch Kindererziehungszeiten und Krankheitszeiten auf die 30 Monate. Arbeitslose erhalten in diesem System 60 Prozent ihres Netto-Gehalts pro Tag. Es wird also ausgerechnet, wie viel eine Person im Schnitt brutto pro Tag im Job verdient hat, davon werden dann pauschal 20 Prozent für Sozialabgaben abgezogen. Das Arbeitslosengeld gibt es höchstens 12 Monate lang.

Bürgergeld ist die Grundsicherung, die eine Person erhält, die die Anforderungen für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt. Das sind also Menschen, die schon länger als ein Jahr arbeitslos sind. Bürgergeld können auch Geringverdiener erhalten und Kinder, deren Eltern arbeitslos sind. Das sind dann sogenannte Aufstocker. Das Bürgergeld beträgt 2025 für eine Person 563 Euro im Monat, zusätzlich werden die Kosten für die Unterkunft und das Heizen vom Jobcenter übernommen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Der Beitragssatz in die Arbeitslosenversicherung (ALV) beträgt 2025 wie auch im Vorjahr 2,6 Prozent. Dieser Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Tabelle: So verändert der FDP-Vorschlag zur Arbeitslosenversicherung das Nettogehalt

Wie viel Geld würde es also an Extra-Geld geben, wenn man monatlich diesen Betrag nicht zahlen würde, oder nur in geringerem Umfang? Der Vorschlag sieht vor, dass man nicht nur den eigenen Anteil an die Arbeitslosenversicherung (teilweise) einbehält, sondern auch noch den Anteil des Arbeitgebers. Dadurch erhöht sich das Netto-Gehalt um den eigenen eingesparten Betrag plus den des Unternehmens. Das haben wir hier in zwei Beispielen errechnet:

Brutto-Gehalt Netto mit ALV Netto ohne ALV + Arbeitgeberanteil Netto mit ALV-Satz von 1 Prozent + Arbeitgeberanteil
2000 Euro 1467,50 Euro 1519,50 Euro 1499,50 Euro
3000 Euro 2043,50 Euro 2121,50 Euro 2091,50 Euro
3500 Euro 2321 Euro 2412 Euro 2377 Euro
4000 Euro 2591,59 Euro 2695,59 Euro 2655,59 Euro
4500 Euro 2855,17 Euro 2972,17 Euro 2927,17 Euro
5000 Euro 3111,75 Euro 3241,75 Euro 3136,75 Euro

(Annahmen: Steuerklasse 1, KV-Zusatzbeitrag 2,5 Prozent, Arbeitgeber zahlt gesparten Beitrag an Arbeitnehmer aus.)

Für Unternehmen würde sich also nichts ändern, sie würden nur anstatt ihren vollen Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen, einen Teil an die Arbeitnehmer abgeben. Für die kann dann durchaus spürbar mehr Geld im Monat aufs Konto fließen.

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