„Muss an mein hart Erspartes ran“ - Mann erhält ohne sein Wissen Privatbehandlung und muss 4000 Euro zahlen

Ein Mann beschreibt auf Reddit, wie er ohne sein Wissen eine teure Privatbehandlung bei einem Orthopäden erhielt. Nach einem angeblich nicht klar gekennzeichneten Buchungsprozess über eine Online-Plattform und mehreren Behandlungen erhielt Lars eine Rechnung über rund 4000 Euro. Die Krankenversicherungskarte wurde beim ersten Termin eingelesen, eine Kostenaufklärung fand offenbar nicht statt.

"Ich wurde direkt am ersten Termin mit vollem Programm behandelt", schreibt Lars auf Reddit. Die Behandlung mit Stoßwellentherapie, Magnetfeldtherapie und Akupunktur dauerte eineinhalb Monate. Am Ende erhielt Lars eine Rechnung über rund 4000 Euro.

ANZEIGE

"Ich wollte mich doch nur um meinen Körper kümmern"

Er gibt an, nicht darauf hingewiesen worden zu sein, dass er als gesetzlich Versicherter selbst zahlen müsse. "Ich wollte mich doch nur um meinen Körper kümmern und jetzt muss ich an mein hart Erspartes ran", schreibt Lars abschließend.

Die Reddit-Nutzer sind sich nicht einig, ob das rechtens ist. Einige schreiben, dass man einen Behandlungsvertrag unterschreiben muss und damit über die Kosten informiert wird. Andere schreiben, dass auf der Gesundheitskarte nur die persönlichen Stammdaten gespeichert sind und man sich bei der Buchung eines Termins in einer Privatpraxis darüber im Klaren sein muss, dass man Selbstzahler ist. 

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Aufklärung über IGeL-Kosten muss vor der Behandlung erfolgen

Laut der Verbraucherzentrale müssen Patienten vor Beginn einer Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informiert werden und zustimmen. Gesetzlich Versicherte erleben jedoch häufig, dass sie erst nach der Untersuchung auf die private Kostenpflicht hingewiesen werden. Dieses Vorgehen ist demnach unzulässig.

ANZEIGE

Ärzte dürfen nur dann Geld verlangen, wenn sie ihre Patienten schriftlich über die Kosten informiert und deren Einverständnis eingeholt haben, so die Verbraucherzentrale. Ohne Rechnung können Patienten die Zahlung verweigern. Die Rechnung muss den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte entsprechen.