„Mängelschleife“ soll wegfallen - Neue Regeln beim TÜV kosten Sie bald mehr Zeit und Geld

Die sogenannte „Mängelschleife“ bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen könnte bald Geschichte sein. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt. Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer Änderung der StVZO. In der überarbeiteten Verordnung, die sich aktuell bereits in der Rechtsförmlichkeitsprüfung beim Justizministerium befindet, fehlt laut dem Branchendienst Kfz-Betrieb im Teil über die Hauptuntersuchung (HU) die Möglichkeit zur Wahrnehmung einer „Mängelschleife“. Diese Möglichkeit ist bislang gegeben.

Konkret bedeutet das: Wenn die HU in einem sogenannten Prüfstützpunkt stattfindet, also in einer Kfz-Werkstatt, können vom Prüfingenieur festgestellte Mängel wie etwa abgenutzte Bremsbeläge noch am selben Tag vor Abschluss der HU beseitigt werden. Durch diese „Mängelschleife“ können Fahrzeughalter die HU erfolgreich mit Zuteilung der Plakette abschließen, sofern zuvor festgestellte Mängel behoben wurden.

„Extremer Mehraufwand“ für Fahrzeughalter – mehr Schwarzarbeit befürchtet

In ihrer aktuellen Form ist eine solche Mängelschleife in der neuen StVZO nicht mehr enthalten. Das würde wohl bedeuten, dass der Prüfingenieur die HU abschließt und das Fahrzeug aufgrund der festgestellten Mängel zunächst durchfallen lässt. Erst nachdem die Mängel behoben wurden, könnte dann erneut eine HU durchgeführt werden.

ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün erklärt die möglichen Konsequenzen der Neuerung: „Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt. Zudem besteht ein hohes Risiko für Schwarzarbeit durch diese Änderung der StVZO.“ Auch eine Eintragung des Prüfstützpunkts in der Handwerksrolle sei dann nicht mehr notwendig. Grün: „Das ist ein direkter Angriff auf die Handwerksordnung.“

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe fordert deshalb nun alle Landesverbände dazu auf, bei den Verkehrsministerien ihrer Bundesländer auf die negativen Folgen der StVZO-Novelle hinzuweisen. Änderungen am Text lassen sich jetzt nur noch durch den Bundesrat bewirken, hieß es auf der Sitzung des Ausschusses Werkstätten und Technik, die Ende Januar in Berlin stattfand.

Von Tobias Stahl