Post für alle Rentner: Warum der neue Brief der Rentenversicherung wichtig ist

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Die Deutsche Rentenversicherung schickt Rentnern wichtige Bescheinigungen und erleichtert damit die Steuererklärung. Ein neuer Service nimmt Rentnern Arbeit ab.

Berlin – In den ersten beiden Monaten des Jahres, also zwischen Januar und Ende Februar, erhalten Rentner von der Deutschen Rentenversicherung ihre Rentenbezugsbescheinigungen für das Jahr 2023. Diese Dokumente enthalten Angaben zur im Vorjahr ausgezahlten Rente sowie zu den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung. Wichtig zu beachten: Neu-Rentner müssen die erste Rentenbezugsbescheinigung selbst anfordern. Dies kann einfach auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung erledigt werden. Nach erfolgreicher Anforderung wird die Bescheinigung den Rentnern jedes Jahr automatisch zugeschickt.

Deutsche Rentenversicherung unterstützt Rentner bei der Steuererklärung

Bis vor einiger Zeit war die Rentenbezugsbescheinigung für die Steuererklärung unerlässlich. Heute jedoch unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Rentner dabei. Die relevanten Informationen aus der Bescheinigung werden direkt an das Finanzamt weitergegeben. In der Rentenbezugsbescheinigung ist auch eine Übersicht darüber zu finden, welche Daten das Finanzamt erhalten hat. Wenn Rentner jedoch im Voraus das Ergebnis ihrer Steuererklärung kennen möchten, liefert die Bescheinigung bereits im Vorfeld die notwendigen Daten. Darüber hinaus wird in der Bescheinigung genau erläutert, welche Angaben wo in der Steuererklärung einzutragen sind.

Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2023 liegt dieser Freibetrag bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Ehepaare. Durch die direkte Datenübermittlung an die Finanzämter wird das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich erleichtert. Die Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“ müssen nicht mehr ausgefüllt werden.

Arbeitnehmer erhalten ebenfalls Post von der Rentenversicherung

Nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Jahres Informationen zur Rente. Zwischen Januar und Ende Februar erhalten sie von ihrem Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung. Dieses Dokument ist eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung weitergegeben hat. Es enthält unter anderem Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Gehalt. Da falsche Angaben übernommen werden und sich negativ auf Rentenansprüche auswirken können, sollten Arbeitnehmer diese Informationen überprüfen.

Die Deutsche Rentenversicherung rät Arbeitnehmern ebenfalls, ihre Daten zu überprüfen. Sie sollten ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen. Bei einem Fehler sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bitten, diesen zu korrigieren.

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