Alarm von den Krankenkassen: Bundesrat genehmigt neue Anstiege der Krankenkassenbeiträge
Die Finanzierungsfrage der Krankenhausreform ist kontrovers. Krankenkassen verlangen eine finanzielle Unterstützung vom Bund. Der Konflikt könnte gerichtlich geklärt werden.
Berlin – Am Freitag, dem 21. März, trat der Bundesrat erneut zusammen, um bedeutende Gesetzesvorhaben zu verabschieden. Besonders im Fokus stand das Schuldenpaket der neuen Bundesregierung, das kürzlich im alten Bundestag beschlossen wurde. Ein weiteres zentrales Thema war der Fortschritt der von der ehemaligen Ampel-Regierung initiierten Krankenhausreform. Hierbei wurde die Einrichtung und Verwaltung des Transformationsfonds beschlossen, der die Reform finanzieren soll. Dieser Punkt ist jedoch im Gesundheitswesen stark umstritten.
Krankenhausreform soll von Krankenkassen und Ländern finanziert werden – das ist umstritten
Zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft soll ein Fördertopf geschaffen werden, der in den nächsten zehn Jahren 50 Milliarden Euro umfassen wird. Diese Mittel sollen je zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt werden.
Der Bundesrat hat den Fonds zwar genehmigt, jedoch mit einem wichtigen Zusatz: „In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder das zügige Inkrafttreten der Verordnung, um Umstrukturierungen durch Investitionen fördern zu können. Eine Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes sei jedoch nicht sachgerecht – er müsse vielmehr den größten Anteil leisten. Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen.“
Auch die gesetzlichen Krankenkassen lehnen den bisherigen Plan ab. Sie betrachten ihn sogar als verfassungswidrig, da Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten verwendet werden, obwohl die Reform allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, auch den Privatversicherten. Der Sozialverband VdK hat ebenfalls Bedenken und plant, rechtliche Schritte gegen die Verwendung der Krankenkassenbeiträge für den Fonds einzuleiten.
Krankenkassen warnen vor höheren Beiträgen: Merz soll Geld aus dem Sondervermögen nehmen
Der Spitzenverband der Krankenkassen fordert die neue Regierung unter Friedrich Merz (CDU) auf, für die Krankenhausreform Mittel aus dem neu geschaffenen Sondervermögen Infrastruktur zu nutzen. „In den Planungen für das Sondervermögen Infrastruktur wird ausdrücklich die Krankenhaus-Infrastruktur erwähnt. Wir erwarten nun, dass die 25 Milliarden Euro schwere verfassungswidrige Teilfinanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus Beitragsgelder gestrichen wird und es stattdessen zu einer sachgerechten Finanzierung aus Steuermitteln kommt.“ Dies erklärte die GKV-Vorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis.
„Der Umbau der Krankenhaus-Infrastruktur ist und bleibt eine Staatsaufgabe. Damit würden jährliche Mehrausgaben der Krankenkassen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ab kommendem Jahr entfallen. Das wäre ein erster Schritt hin zu stabileren GKV-Finanzen.“ Die Beibehaltung der aktuellen Regelung würde die Beiträge der Krankenkassen weiter ansteigen lassen.
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Der Bundesrat hat nun den Finanzierungsplan und die damit verbundenen Beitragserhöhungen verabschiedet. In den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD wird derzeit intensiv über die Finanzen der Krankenkassen diskutiert, wobei es laut Medienberichten insbesondere in diesem Bereich zu Konflikten kommt.
Geld für Bürgergeld-Empfänger sorgt für Unmut: Krankenkassen fordern 10 Milliarden Euro
Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen gibt es neben dem Transformationsfonds eine weitere Möglichkeit zur Stabilisierung der Beiträge. „Praktisch alle Parteien haben vor der Wahl gesagt, dass die medizinische Versorgung der Bürgergeldbeziehenden richtigerweise aus Steuermitteln finanziert werden muss. Die künftige Bundesregierung hat es nun in der Hand, dieses Wahlversprechen einzulösen. Das würde die gesetzliche Krankenversicherung um rund 10 Milliarden Euro jährlich entlasten, das entspricht etwa 0,5 Beitragssatzpunkten“, so Stefanie Stoff-Ahnis.
Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien war bereits vereinbart worden, die Beiträge von Bürgergeld-Empfängern künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Aufgrund des zunehmenden Sparzwangs wurde dies jedoch bisher nicht umgesetzt.