Schockanruf: Betrüger erbeuten 40.000 Euro

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Vorsicht am Telefon, rät die Polizei (Symbolbild). © Symbolbild/Roland Weihrauch

Diese Betrüger müssen sehr überzeugend gewirkt haben: Unglaubliche 40 000 Euro Bargeld haben Unbekannte mit einem sogenannten Schockanruf am Mittwoch erbeutet. Nach Angaben der Polizei handelt es sich beim Betrugsopfer um eine 72-jährige Tegernseerin.

Sie hatte gegen 12 Uhr einen Anruf erhalten. Am Telefon war ein angeblicher Staatsanwalt, der ihr glaubhaft machte, ihr Sohn habe einen Verkehrsunfall verursacht, in dessen Folge eine junge Frau zu Tode gekommen sei. Um eine Gefängnisstrafe für ihren Sohn abzuwenden, solle sie eine Kaution in Höhe von 40 000 Euro übergeben. Die Täter zogen bei ihrer Masche alle Register: Sie gaben der Seniorin sogar die Gelegenheit, mit ihrem angeblichen Sohn am Telefon zu sprechen. Das muss so plausibel gewirkt haben, dass die Frau tatsächlich darauf hereinfiel und im weiteren Verlauf das geforderte Bargeld übergab. Wo und unter welchen Umständen die Übergabe stattgefunden hat, will die Polizei mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wie ein Beamter auf Nachfrage erklärte.

Erst zwei Stunden erkannte sie, dass sie einer perfiden Betrugsmasche auf den Leim gegangen war und kontaktierte die Polizei. Die sucht nun Zeugen, die am Mittwoch zwischen 12 und 15 Uhr insbesondere im Bereich Tegernsee verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt haben, die dem Sachverhalt gegebenenfalls zuzuordnen sind? Entsprechende Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Wiessee unter 0 80 22 / 9 87 80 entgegen.

Offenbar handelt es sich bei dem Fall nicht um den einzigen Schockanruf in diesen Tagen: Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd warnt derzeit vor betrügerischen Anrufen im gesamten Landkreis Miesbach, insbesondere Bad Wiessee und Umgebung. „Trickbetrüger versuchen im Moment, mit Telefonanrufen und frei erfundenen Schock-Geschichten ältere Menschen zur Herausgabe ihrer Ersparnisse und Wertgegenstände aufzufordern“, teilt die Polizei mit. Sie rät eindringlich, am Telefon niemals Auskunft über Hab und Gut, Bargeld und Wertgegenstände zu geben, sondern bewusst aufzulegen. Erst nachdem Betroffene aufgelegt haben – und sich dessen auch vergewissert haben – sollen sie den Polizei-Notruf 110 wählen oder die örtliche Polizeidienststelle. Zudem solle man niemanden in die Wohnung lassen, der sehen will, wo Wertgegenstände aufbewahrt werden. Die Polizei rät, schnellstmöglich Eltern, Großeltern oder weitere Angehörige über die Gefahr möglicher Betrugsanrufe von falschen Polizisten, Amtsträgern oder Verwandten zu informieren, um sie dafür zu sensibilisieren.

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