Koalition kündigt Neuerung beim Rentenausweis an – Erleichterung auch für Rentner im Ausland
Die kommende Merz-Regierung hat ihre Pläne für die Rente vorgestellt. Diese beinhalten auch Änderungen beim Rentenausweis.
München – Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen, der Koalitionsvertrag steht. Dabei hat die kommende Merz-Regierung einiges vor – das gilt auch für die Rente. Das Rentenniveau soll gesichert werden, das Rentenalter bleibt bei 67 Jahren. Geplant sind neben einer Aktivrente und einer besseren Mütterrente auch Änderungen beim Rentenausweis.
Merz-Regierung plant Änderung beim Rentenausweis
Jeder Rentner bekommt zum Start in den Ruhestand einen Rentenausweis. Damit kann man sich als Rentenbezieher ausweisen. Der Ausweis enthält den Namen, das Geburtsdatum sowie die Rentenversicherungsnummer des Beziehers. Dadurch können Rentner in vielen Fällen auch von Vergünstigungen profitieren, etwa bei Theaterbesuchen oder Bahnfahrten.

Bislang war der Ausweis als schmaler, folienverstärkter Papierausweis erhältlich. Das könnte sich mit der Merz-Regierung ändern. Denn ein Ziel der künftigen Regierung von CDU und SPD ist auch, Bürokratie zu reduzieren. „Wir wollen einen funktionierenden, handlungsfähigen Staat, der digitaler und effizienter als bisher arbeitet“, lautet es im Koalitionsvertrag. Dabei enthält der Koalitionsvertrag noch weitere Rentenüberraschungen.
Koalition mit Änderung für Millionen Rentner: Rentenausweis soll digital werden
Unter Merz soll der Rentenausweis digital werden. „Künftig sollen alle den Schwerbehinderten- und Rentenausweis sowie die A1-Bescheinigung digital und sicher mit sich führen können“, steht es im 144 Seiten starken Dokument. Wie das genau aussehen soll, ist noch nicht bekannt. Gleichzeitig sollen Entsendemeldungen in der EU durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtert und mit dem A1-Verfahren gebündelt werden.
Doch was bedeutet das? eDeclaration ist ein digitales Meldeportal, das sich an Unternehmen richtet, die ihre Beschäftigten vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Das soll den Verwaltungsaufwand erheblich erleichtern. Erleichterungen würde es auch geben, wenn das A1-Verfahren hier angegliedert wird.
Laut Deutscher Rentenversicherung können Beschäftige mit einer A1-Bescheinigung nachweisen, dass sie bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Das würde dann auch für Rentner gelten, die im Ausland arbeiten. Derweil setzt die Merz-CDU statt aufs Bürgergeld wohl auf eine neue Grundsicherung. (kas)