Renten-Plus vom Arbeitgeber: Wenn der Chef die Rente zahlt

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Die meisten werden fürs Alter auch privat vorsorgen müssen. Was aber viele nicht wissen: Staat und Arbeitgeber helfen beim Sparen.

München – Im Alter will niemand den Gürtel enger schnallen, doch die gesetzliche Rente reicht bei vielen nicht aus. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann für mehr finanzielle Sicherheit sorgen. Denn Beschäftigte dürfen sich über den Betrieb eine Zusatzrente aufbauen. Sie vereinbaren mit dem Chef, dass ein Teil ihres Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag fließt – eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Mehr Rente: Bonus vom Betrieb

Dieses Recht auf Entgeltumwandlung ist gesetzlich verankert. Selbst Azubis und Minijobber, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, haben diesen Anspruch. Das Unternehmen muss sich mit mindestens 15 Prozent des Sparbetrags am Aufbau der Betriebsrente beteiligen.

Bonus vom Staat

Sparbeiträge der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehen vom Bruttogehalt ab. Sie sparen also Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Zwar bekommen sie netto etwas weniger Lohn ausgezahlt, dafür fließen aber höhere Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge, die dadurch schneller wächst. Steuerfrei dürfen sie bis zu 604 Euro monatlich einzahlen. Sozialabgabenfrei bleiben 302 Euro. Auch Firmen zahlen dadurch weniger an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – rund 20 Prozent des umgewandelten Betrags.

Diesen finanziellen Vorteil müssen sie in die bAV ihrer Mitarbeiter stecken: Ein mindestens 15-prozentiger Zuschuss ist Pflicht – für alte und neue Verträge. Manche Chefs zahlen auch einen höheren Zuschuss. Nachfragen lohnt sich. Denn je stärker sie sich finanziell beteiligen, desto eher rechnet sich die Betriebsrente für Beschäftigte. Zahlen Firmen für Geringverdiener – mit einem Monatsgehalt bis 2.575 Euro – jährlich zwischen 240 und 960 Euro in die bAV ein, trägt der Staat davon 30 Prozent.

Ein älterer Mann in Jeanshose und Jeansjacke, mutmaßlich ein Rentner, hält die Hände hinterm Rücken und spaziert einen Weg entlang.
 Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann für mehr finanzielle Sicherheit sorgen. (Archivbild) © Marina Beilina/imago/Symbolbild

Betriebliche Altersvorsorge: Rentabilität

Finanzieren Arbeitgeber die Betriebsrente allein oder leisten einen erheblichen Beitrag dazu, lohnt sich die bAV“, sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge. Zahlen Mitarbeiter einen Großteil der Beiträge selbst, müsse man nachrechnen, ob das angebotene Vorsorgemodell genug Rendite erwirtschaftet – zwei Prozent nach Abzug der Kosten sollten es mindestens sein. Die lange Niedrigzinsphase machte aber die versicherungsbasierte Vorsorge über Direktversicherungen und Pensionskassen häufig unattraktiv. Der Garantiezins beträgt nur magere 0,25 Prozent. Um höhere Erträge zu ermöglichen, soll die Rentengarantie und die damit verbundene Arbeitgeberhaftung künftig entfallen, wenn sich die Tarifpartner darauf verständigen. Erste Angebote im Rahmen eines solchen „Sozialpartnermodells“ investieren Sparbeiträge in renditestarke Pensionsfonds.

Auszahlung

Mehr Rendite braucht es auch, denn Betriebsrenten sind im Alter steuerpflichtig. Entscheidend ist der persönliche Steuersatz. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen zudem die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – auch den Arbeitgeberanteil. Durchschnittlich 19,7 Prozent. Um pflichtversicherte Betriebsrentner zu entlasten, bleiben monatliche Zahlungen bis 176,75 Euro davon ausgenommen. Wer nur mit einer kleinen gesetzlichen Rente rechnet, profitiert von einer bAV. Gutverdiener, die Gehalt umwandeln, sollten nachrechnen, wie hoch die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben im Vergleich zu den späteren Abzügen ausfällt. Durch das Bruttosparen sinkt nämlich auch die gesetzliche Rente.

Verbreitung

Über 53 Prozent der Angestellten bekommen im Alter eine Betriebsrente. Fast die Hälfte besitzt aber keine bAV – besonders Junge, Frauen und Geringverdiener. Die Verbreitung hängt stark vom Einkommen ab, denn Firmen nutzen Betriebsrenten zur Mitarbeitergewinnung. Sie locken Fach- und Führungskräfte mit einer attraktiven Vorsorge. Maßgeschneiderte Angebote für alle Teile der Belegschaft sind deutlich seltener – gerade in kleinen und mittleren Betrieben. Diese schließen für ihre Belegschaften häufig Lebens- oder Rentenversicherungen ab, im betrieblichen Sparen Direktversicherung genannt.

Machen viele mit, gewähren Versicherer günstigere Gruppentarife. Manche Großunternehmen unterhalten eigene Versorgungswerke, etwa Pensionskassen, oder bieten das Sparen über Pensionsfonds an, die einen größeren Teil der Gelder in Aktien anlegen dürfen und so höhere Renditen erzielen. Der Arbeitgeber entscheidet, welches bAV-Modell er anbietet und verhandelt den Leistungsumfang. Auch eine Hinterbliebenenversorgung oder Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit lassen sich mit vielen Versicherern, wie etwa Debeka oder Canada Life, vereinbaren.

VON SIGRUN AN DER HEIDEN

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