Schlehdorf: Urteil stoppt neue Wohnbebauung – Gemeinderat muss Beschlüsse für Unterau aufheben

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Stefan Jocher ist Bürgermeister der Gemeinde Schlehdorf © -

Zur Schaffung von neuem Wohnraum im Ortsteil Unterau hat der Schlehdorfer Gemeinderat vor geraumer Zeit die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen beschlossen: einer für das Gebiet westlich der Unterauer Straße und einer für Unterau-Ost. In der jüngsten Sitzung wurden beide Aufstellungsbeschlüsse einstimmig wieder aufgehoben und die bereits laufenden Verfahren beendet.

Schlehdorf – Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus diesem Jahr, wonach der sogenannte Paragraf 13b „nicht angewendet werden darf“, wie Bürgermeister Stefan Jocher in der Sitzung erläuterte. Dieser Paragraf hätte es ermöglicht, bei Bebauungsplanverfahren auf eine Umweltprüfung zu verzichten. Doch eine solche Regelung ist laut Gericht „nicht mit EU-Recht vereinbar“.

Neues Wohngebiet im Schlehdorfer Ortsteil Unterau: Erhebliche Verzögerungen für interessierte Bauwerber

Was bedeutet dies nun für die beiden geplanten neuen Wohngebiete? Wie Jocher auf Nachfrage erklärt, umfasst das Areal „Unterau-Ost“ rund 7000 Quadratmeter. Auf neun Parzellen sollten nicht nur Privatleute bauen können. Auch die Kommune wollte einen Teil der im Privatbesitz befindlichen Flächen erwerben, um dort ein Ansiedlungsmodell für interessierte Bürger zu verwirklichen. Das Verfahren zur Ausweisung dieses Baugebiets soll nun neu gestartet werden, erklärt der Bürgermeister. Allerdings müsse dafür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden (was bei dem gekippten Verfahren nicht notwendig gewesen wäre), weil der Grund als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.

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Vom Ausgang dieses Verfahrens hänge auch ab, wie es mit dem Baugebiet „westlich der Unterauer Straße“ weitergeht. Auch hier handelt es sich um landwirtschaftliche Fläche in Privatbesitz. Auf den rund 5000 Quadratmetern sollen etwa acht neue Parzellen entstehen. Sollten die Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplans in Unterau-Ost genehmigt werden, kann sich Jocher vorstellen, dass es der Gemeinderat auch beim anderen Areal probiert.

Für interessierte Bauwerber würden das Gerichtsurteil und seine Folgen für die Gemeinde in jedem Fall eine erhebliche Verzögerung bedeuten. Jocher rechnet mit ein bis zwei Jahren. Denkbar sei auch, dass die Flächen nicht zu Bauland werden können, sondern landwirtschaftlicher Grund bleiben. (fn)

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