Nebenkostenabrechnung 2023 erhalten? Wo Mieter genauer hinsehen sollten

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Vielen Mietern stehen womöglich Entlastungen durch die Energiepreisbremsen zu. Verbraucherschützer erklären, worauf Betroffene beim Blick in die Abrechnung achten sollten.

Die Preisbremsen sollten Verbraucher in der Energiepreiskrise, als Strom und Gas sehr teuer war, entlasten. Bei der Frage, inwiefern der Vermieter entsprechende mögliche Einsparungen durch die Energiepreisbremsen ordnungsgemäß weitergereicht hat, hilft Mietern für gewöhnlich ein Blick in die Heiz- und Betriebskostenabrechnung von 2023.

Nebenkostenabrechnung 2023: Entlastungen durch die Energiepreisbremsen?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete, allerdings festgestellt, dass nur wenige der Abrechnungen die Entlastungen überhaupt wie vorgesehen ausweisen. Das Problem, das dadurch entstehen kann, so erklärt es die Verbraucherzentrale Brandenburg in ihrer Mitteilung (Stand: 20. Juni 2024): Ohne entsprechende Angaben könnten Mieter nicht erkennen, ob die Energiepreise in ihrem Fall über der Entlastungsgrenze lagen und ob die Entlastungen auch bei ihnen ankommen. „Je nach Verbrauch und angesetztem Energiepreis kann es sich um einen dreistelligen Betrag handeln, der Mieter:innen im Zuge der Entlastungen zusteht“, erklärt die Verbraucherzentrale ganz allgemein.

Jemand sitzt über Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 sollten Mieter genau prüfen. (Symbolbild) © Roman Möbius/Imago

Nebenkostenabrechnung 2023: Worauf sollten Betroffene besonders achten?

Was sollten Betroffene wissen? Mietrechtsexperte Jörg Spiel von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Mietern dazu, darauf zu achten, ob in ihrer Betriebskostenabrechnung für 2023 bei der Kostenposition „Beleuchtung“ Angaben zur Strompreisbremse zu finden sind. In den Heizkostenabrechnungen für 2023 gelte dies für die Position „Betriebsstrom der Heizungsanlage“. In dieser Abrechnung sollten Mieter der Verbraucherzentrale zufolge auch nachschauen, ob Entlastungen „nach dem Erdgas-Wärmepreisbremsengesetz“ oder solche mit ähnlicher Bezeichnung aufgeführt und berücksichtigt sind.

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Nebenkostenabrechnung erhalten? Genaue Prüfung kann sich lohnen

Bei Unklarheiten kann ein Gespräch mit dem Vermieter weiterhelfen. Sollten wichtige Angaben fehlen, sollten Mieter ihn darum bitten, die Unterlagen für den Strom- und den Brennstoffbezug einsehen zu dürfen und sie entsprechend prüfen, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg und betont in ihrer Mitteilung: „Auch Energieversorgungsunternehmen müssen die Preisbremsen gegenüber Vermieter:innen rechnerisch nachvollziehbar ausweisen, wenn die Arbeitspreise für Strom-, Gas- oder Wärmelieferungen die jeweiligen Grenzen (40 Cent/kWh, 12 Cent/kWh, 9,5 Cent/kWh) überschreiten.“ Auch, wenn viele Vermieter alles richtig machen: Grundsätzlich sollten sich Mieter die Zeit nehmen und Nebenkostenabrechnungen immer genau durchlesen.

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