Mindelheimer Georgenstraße wird zur Fahrradstraße – Parken weiter möglich

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Gute Nachrichten für Radfahrer - die Mindelheimer Georgenstraße wird zur Fahrradstraße. (Symbolbild) © PantherMedia/AndrewLozovyi

Die Georgenstraße wird zur Fahrradstraße. Das beschloss der Mindelheimer Stadtrat einstimmig in einer seiner letzten Sitzungen.

Mindelheim - Jedoch entschieden sich die Räte für die Variante, bei der das Parken auf ausgewiesenen Flächen möglich ist. Für diese hatte sich im Vorfeld bereits der Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschuss ausgesprochen. Ansonsten würden circa 30 innenstadtnahe Parkplätze entfallen. Gleichzeitig wird die Fahrbahn an mehreren Stellen durch parkende Fahrzeuge verengt, wodurch Autofahrer langsamer fahren müssen, wie es in der Sitzungsvorlage heißt. Die Radfahrer werden durch den seitlichen Sicherheitsstreifen von 0,5 Metern vor sich öffnenden Autotüren geschützt. Die Breite der Fahrbahn soll durchgehend circa drei Meter betragen.

Mindelheimer Georgenstraße wird zur Fahrradstraße – Zahl der Parkplätze noch unklar

Wie viele Parkplätze ausgewiesen werden sollen, muss noch abschließend mit der Polizei beraten werden, sagte Stellvertretender Ordnungsamtsleiter Kilian Schmid bei der Vorstellung der Variante. Der Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Mindelheim hatte sich bereits im August mit dem Stellvertretenden Leiter des Ordnungsamtes ein Bild vor Ort gemacht.

In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) fahren. Durch das Zusatzzeichen „Kfz und Krafträder frei“ wird Anwohnern, Lieferanten, Besuchern, Müllabfuhr, etc. aber die Möglichkeit eröffnet, weiterhin die Georgenstraße und die angeschlossenen Straßen zu befahren. Grundsätzlich gilt in einer Fahrradstraße die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Fahrradfahrer haben zudem Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Auch dürfen Autofahrer Fahrradfahrer grundsätzlich nicht überholen und haben besonders Rücksicht auf diese zu nehmen.

Mindelheimer Georgenstraße wird zur Fahrradstraße – Das gilt an den Kreuzungsbereichen

An den Kreuzungsbereichen wird die Fahrradstraße durch das Zeichen „Vorfahrtsstraße“ bevorrechtigt. Die abgehenden Straßen werden als Verkehrsberuhigte Bereiche beziehungsweise das Zeichen „Vorfahrt achten“ beschildert. Dadurch besteht für den einfahrenden Verkehr Wartepflicht. Gleichzeitig sollen Markierungen auf der Fahrbahn (gestrichelte Linie, Symbole „Radfahrer kreuzen von rechts und links“ und „Fahrradstraße“) die Aufmerksamkeit von den auf die Fahrradstraße einbiegenden Verkehrsteilnehmern erhöhen.

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