Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für ein Bauprojekt an der Maistraße in Steinebach. Das größere Problem ist allerdings, dass eine Wand um 1,48 Meter zu hoch ist. Eine Befreiung hat der Gemeinderat am Mittwoch abgelehnt.
Dieses Bauprojekt an der Maistraße in Steinebach beschäftigt den Gemeinderat schon lange. Es handelt sich um ein großes Mehrfamilienhaus, das umfangreich saniert wurde und über die Gestaltung der Fenster und großen Gauben ein neues Aussehen erhielt. Immer wieder gab es Diskussionen, zuletzt vor allem um ein zusätzlich geplantes Badehaus samt Pool im Garten des großen Grundstücks. Mittlerweile hat das Landratsamt nach zwei Baukontrollen einen Baustopp verhängt.
„Das Gebäude wurde abweichend vom Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet und bedarf eines erneuten Antragsverfahrens“, hieß es in der Sitzungsunterlage der Gemeindeverwaltung zur Sitzung des Wörthseer Gemeinderats am Mittwoch. Bauamtsleiterin Cornelia Osbahr-Schöne sprach zudem von einem Fehler im Bebauungsplan, der hinsichtlich der Gauben bereits berichtigt worden sei. Darstellungen der Gebäudehöhe bei der Eingabeplanung jedoch waren dann offensichtlich missverständlich. Durch erhebliche Abgrabungen wurde das Bauvorhaben über die gesamte Westseite mit vollständig freigelegtem Kellergeschoss errichtet. Das wiederum sorgte dafür, dass die maximal zulässige traufseitige Wandhöhe für das Hauptgebäude von 4,80 Meter um 1,48 Meter überschritten wurde. Die Wandhöhe beträgt damit 6,28 Meter. Für den Balkon im Erdgeschoss wird die festgesetzte Wandhöhe von 1,50 Meter eingehalten. Über eine Befreiung könnte die Situation wohl geheilt werden, zumal die Bauherrin gerne einziehen würde. Das Haus ist soweit fertig.
Dirk Bödicker (WA) fühlte sich verschaukelt. „Ich kann dem Antrag auch nicht zustimmen, weil wir auf dem Grundstück noch auf andere Gebäude warten. Wenn ich mir die Abweichung ansehe, will ich erst mal sehen, was kommt“, sagte er. Robert Wihan (FW) sorgte sich um die Nachbarschaft. „Jeder andere kriegt bei Abweichungen Ärger.“ Es gehe auch um Gleichbehandlung, abgesehen davon schaffe die Gemeinde einen Bezugsfall.
Jakob Aumiller (CSU) hatte hingegen kein Problem. Vom See aus komme das Gebäude nicht so hoch raus, „und die vielen Gauben sind vom Gesetz her mittlerweile erlaubt“. Thomas Bernhard (FW) stimmte ihm zu. Er wies auf ein Vorhaben an der Etterschlager Straße hin, dort habe das Landratsamt einen Bezugsfall von der Maistraße mit 7,60 Metern Wandhöhe herangezogen, „es gibt so eine Höhe also dort“. Abgesehen davon habe es Fehler in der Darstellung seitens der Planer gegeben, die auch falsch in den Bebauungsplan eingearbeitet worden seien. „Im Nachhinein ist nicht mehr so klar, wo die Fehler passiert sind.“ Vieles sei auch verwirrend und nicht mehr nachvollziehbar.
Den von Bernhard genannten Bezugsfall fand Cornelia Osbahr-Schöne nicht vergleichbar, weil dieser sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan befinde und dort von daher Paragraf 34 des Baugesetzbuchs gelte. „Aber das hier hat Vorbildcharakter.“ Von einer Bebauungsplanänderung riet sie ab, räumte aber ein, dass die Entscheidung schwierig sei. „Für mich ist das nicht schwierig, ich bin dagegen“, konterte Johanna Benz (WA). „Wir machen uns lächerlich, mir reicht's.“
Bürgermeisterin Christel Muggenthal hätte es gerne gesehen, „wenn wir das Bauvorhaben mal abschließen“. Das Gebäude sei mächtig und seltsam, „aber ich könnte es durchwinken“. Die Mehrheit stimmte mit 10:7 Stimmen aber dagegen. Nun liegt der Ball beim Landratsamt.