Änderung bei der Mautpflicht: LKW-Maut wird ausgeweitet – für Camper könnte das teuer werden
Ab dem 1. Juli treten in Deutschland neue Regeln zur Lkw-Maut in Kraft. Das Gesetz wird auch einige Camper betreffen – doch es gibt Lösungen.
München - Die bevorstehende Änderung im Gesetz zur Lkw-Maut wird ab dem 1. Juli auch bestimmte Wohnmobile mit mehr als 3,5 Tonnen betreffen. Laut dem ADAC-Experten Martin Zöller sind das gar nicht so wenige: Rund 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland registriert und müssen sich unter Umständen mit der Neuerung auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Für betroffene Camper gibt es Möglichkeiten, der Mautpflicht zu entgehen.
LKW-Maut wird auf Transporter mit 3,5 Tonnen ausgeweitet – was bedeutet das für Camper?
Die neue Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen trat bereits am 1. Dezember 2023 in Kraft, galt bislang aber nur für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Der Bundestag hatte beschlossen, einen zusätzlichen CO2-Aufschlag bei der Nutzungsgebühr einzuführen und erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro bis 2027. Die Einnahmen sollen teils weiterhin in die Verbesserung der Bundesfernstraßen fließen, teils aber auch in die Ausweitung des Schienenverkehrs. Von der Regelung ausgenommen sind weiterhin Fahrzeuge von Handwerksbetrieben.

Auch wenn die Mautpflicht ab dem 1. Juli ebenfalls für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gilt, muss sich ein Großteil der Wohnmobil-Besitzer keine Sorgen machen. Laut Informationen des ADAC sind die meisten „für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei“, heißt es auf der Website. unter Berufung auf das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Änderung bei der Mautpflicht: Diese Fahrzeuge sind offiziell von dem neuen Gesetz ausgenommen
Wenn ein Fahrzeug dauerhaft und fest mit Wohneinrichtung wie zum Beispiel einer Toilette, Bett und Kochfeld ausgestattet ist und ausschließlich der Personenförderung dient, besteht keine Mautpflicht. Die Ausnahme gilt laut dem ADAC auch für Lkw „mit Kofferaufbau“, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden. Diese Information lässt sich auch aus dem offiziellen Gesetzestext entnehmen:
- Mautfreie Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz fallen, sind Fahrzeuge, die
- a) weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
b) noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz).
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität
Neue Mautpflicht ab 1. Juli: Tipps für Camper, die ihr Wohnmobil selbst ausgebaut haben
Laut dem ADAC-Experten Zöller sind ab dem 1. Juli also „sicher nur ein kleiner Teil“ der Campingfahrzeuge von der höhen Maut betroffen. Dazu könnten aber insbesondere Fahrzeuge zählen, die ein „Lkw- oder Omnibus“-Fahrgestell haben und nicht auf den ersten Blick als Wohnmobil erkennbar sind. Auch, wenn sie als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind. Besonders aufpassen muss jeder, der sein Campingfahrzeug oder Wohnmobil als Lkw registriert hat. „Selbstausbauer nutzen zum Beispiel Lkw, Unimogs mit Kastenaufbau oder montieren einen Wohnwagen ohne Räder auf die Pritsche“, erklärte Zöllner weiter.
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Das BALM empfiehlt für den Fall, dass ein Campingfahrzeug nicht sofort als ein solches erkennbar ist, sich eine Zulassung als ‚Sonstiges Kfz Wohnmobil‘ zu holen. Die zuständigen Fahrzeugdokumente könnten dann bei Kontrollen vorgezeigt und etwaige Probleme verhindert werden. Denn die Beweislast liegt am Ende bei dem Fahrzeughalter.
Auch bei der Autobahnmaut in Kroatien wird sich in Kürze einiges ändern. Das bedeutet für viele Urlauber eine Umgewöhnung, soll ihnen aber auch Vorteile bieten. (nz mit dpa-Material)