Warndreieck, Alkoholtest, Warnweste: Beim Autofahren im Urlaub gelten besondere Regeln

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Einige Dinge sollten Autofahrer bei einer Panne oder einem Unfall immer dabei haben – auch im Urlaub. In manchen Ländern wird es aber kniffelig.

München – In Deutschland gilt in jedem Auto die Pflicht, ein Warndreieck dabei zu haben. Laut §53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Autofahrer dies in ihrem Fahrzeug mit sich führen, um sich im Fall einer Panne oder eines Unfalls absichern zu können. Auch andere Dinge wie einen Verbandskasten oder eine Warnweste müssen Autofahrer immer dabei haben.

Zahlreiche Menschen aus Deutschland fahren aber auch mit dem Auto in den Urlaub ins europäische Ausland. Daher stellt sich für diese in Österreich, Italien, Kroatien oder anderen beliebten Urlaubsländern die Frage: Wie lauten die Verkehrsregeln im Ausland und welche Mitnahmepflichten gibt es dort? Ein Überblick.

Autofahren im Urlaub: Deutsche sollten im Ausland ein Warndreieck dabei haben – manchmal sogar zwei

Warndreieck: In nahezu ganz Europa gilt laut dem Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) die Warndreieck-Pflicht. Beliebte Urlaubsländer wie Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien oder Österreich geben vor, dass ein solches immer im Auto sein muss. „In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt“, wies ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek auf eine Besonderheit bei den Eidgenossen hin.

Warndreieck im Vordergrund, im Hintergrund steht ein Mann in Warnweste am Kofferraum seines Autos
Ein Warndreieck und eine Warnweste sollten Autofahrer in vielen Ländern auch im Urlaub dabei haben. © Zoonar/Imago

Allerdings belassen es nicht alle Länder in Europa dabei. Einige verpflichten Autofahrer sogar dazu, gleich zwei Warndreiecke mit an Bord zu haben. Laut ÖAMTC zählen Zypern und die Türkei zu den Ländern, in denen „zwei Warndreiecke mitgeführt werden“ müssen. Damit sollen andere Verkehrsteilnehmer sowohl vor als auch hinter einem Auto auf das liegengebliebene Fahrzeug aufmerksam gemacht werden. So ist die Unfallstelle bzw. der Pannenort gleich doppelt abgesichert. In Spanien ist derweil Vorsicht geboten: Zwar gilt die 2er-Regel für Warndreiecke nur für Autos, die in Spanien zugelassen wurden – allerdings seit 2023 nicht mehr auf Autobahnen und Schnellstraßen. Darunter können aber auch Mietwagen fallen, die Urlauber während ihres Spanien-Trips fahren.

Verkehrskontrolle durch die Polizei: In Frankreich müssen Urlauber einen Alkoholtest dabei haben

Alkoholtest: Der ein oder andere Autofahrer musste sich hierzulande schon einmal einem Alkoholtest während einer Verkehrskontrolle unterziehen. In Deutschland bitten Polizeibeamten dann den Fahrer darum, ins Röhrchen zu pusten. Das Alkoholtestgerät haben die deutschen Polizisten dabei – doch in Frankreich müssen Autofahrer neben dem Warndreieck auch einen Alkoholtester im Wagen haben. Bei einer Verkehrskontrolle werden sie dann unter Umständen dazu aufgefordert, mit dem Gerät zu beweisen, dass sie keinen Alkohol getrunken haben.

Warnwesten-Pflicht für Autofahrer im Ausland: In einigen Urlaubsländern „wird es kniffelig“

Warnweste: „Kniffelig wird es bei Warnwesten, denn hier muss zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden werden“, sagte ÖAMTC-Expertin Polasek. Zwar gebe die sogenannte Tragepflicht vor, dass alle Auto-Insassen „bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Kurioserweise ist die Tragepflicht aber nicht immer an die Mitführpflicht gekoppelt“, erklärte die Fachfrau weiter. Unter anderem in Italien, Großbritannien oder Polen gilt bei einer Auto-Panne oder einem Unfall eine Warnwesten-Tragepflicht, aber keine Mitführpflicht.

Dagegen gilt in Ländern wie Kroatien, Österreich oder Frankreich sowohl eine Mitführpflicht als auch eine Tragepflicht für Warnwesten. Laut bussgeldkatalog.org müssen die Warnwesten in Europa einige Anforderungen erfüllen, die in der Norm EN ISO 20471:2013 geregelt sind:

  • zulässige Farben sind Gelb, Orange oder Rot
  • je ein senkrechter Reflektorstreifen über den Schultern
  • zwei waagerechte Reflektorstreifen im Bauchbereich

Im Urlaub mit dem Auto fahren: Besondere Vorsicht bei Mietwagen geboten

Deutsche Urlauber, die sich während ihrer Auslandsreise ein Mietauto reservieren, sollten grundsätzlich die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs überprüfen – idealerweise direkt bei der Übernahme vom Autovermieter. Denn falls Autofahrer im Ausland von der Polizei angehalten werden und bei einer Verkehrskontrolle eine Mitnahmepflicht verletzen, haftet der jeweilige Fahrzeuglenker und nicht die Autovermietung. Gerade in Italien, Österreich und Kroatien drohen Verkehrssündern im Urlaub inzwischen hohe Strafen. (kh)

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