Seit April können Fahrzeuge im Landkreis auch online zugelassen werden. Doch die Bürger nutzen fast nur die Abmeldung. Die Quote bei anderen Vorgängen ist ernüchternd.
Landkreis - Ein neues Auto ist immer eine aufregende Sache – die Anschaffung ist aber auch mit Arbeit verbunden. Nicht nur, dass es versichert werden muss, es braucht auch eine Zulassung. Mittlerweile kann diese ebenso wie die Abmeldung oder beispielsweise eine Adressänderung des Halters online über das Bürgerservice-Portal des Landratsamtes beantragt werden. Ein Besuch der Zulassungsstellen in Weilheim oder Schongau ist dann nicht mehr notwendig.
Anfang 2025 hakte die Technik noch, erst Anfang April lief es dann – zumindest meistens – rund. Es habe danach nur noch zwei längere Störungen gegeben, „für die die Verantwortlichkeit beim Softwareanbieter lag“, schildert Klaus Mergel, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamtes. Verbindungsprobleme zum Kraftfahrtbundesamt gab es zudem „nur in geringem Maße“. Laut Mergel sei die Tendenz zur Online-Erledigung von Anträgen „deutlich steigend, allerdings abhängig von den jeweiligen Vorgängen“.
Kaum Fahrzeuge online zugelassen
Laut Landratsamt wurden zwischen 1. April und 31. Oktober 2025 insgesamt 2130 Fahrzeuge online abgemeldet. 1531 Vorgänge davon nahmen Privatleute vor, der Rest erfolgte über Dienstleister, wie beispielsweise Autohäuser. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis insgesamt 6085 Fahrzeuge abgemeldet – mehr als jeder dritte Vorgang lief also online ab. Dieser Wert sticht deutlich hervor.
Führerschein-Tausch
Der Umtausch von Führerscheinen geht weiter, wie das Landratsamt auf Nachfrage bestätigt. „Bis zum 19.01.2026 müssen die ersten unbefristeten Kartenführerscheine umgetauscht werden“, heißt es in der Antwort von Klaus Mergel, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamtes, auf eine Anfrage der Heimatzeitung. Dabei ist nicht mehr das Geburtsjahr entscheidend, sondern das Ausstellungsjahr. Aktuell werden die Jahre 1999 bis 2001 umgetauscht. Danach sind bis 19. Januar 2027 die Jahrgänge 2002 bis 2004 dran.
„Wird die Umtauschfrist versäumt, ist das Führerscheindokument nicht mehr gültig“, heißt es – die Fahrerlaubnis hingegen schon. Der veraltete Führerschein kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Dann wird in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.“
Die Gebühren für den Umtausch liegen bei 31,80 Euro. Der Druck des Führerscheins durch die Bundesdruckerei dauert etwa drei Wochen. Er kann per Post zugestellt werden.
Denn die Quote der Online-Erledigungen aller anderen Vorgänge der Zulassungsstelle ist verschwindend gering. Sie liegt bei gerade einmal 0,1 Prozent. Insgesamt 17213 Zulassungen, Wiederzulassungen oder Adressänderungen wurden zwischen April und Oktober 2025 verzeichnet: nur 106 davon online (82 von Bürgern, 24 von Dienstleistern).
Warum nahezu ausschließlich Abmeldungen online vorgenommen werden, „wissen wir nicht“, sagt Mergel. „Dazu liegen uns keine Infos vor, das wäre nur Spekulation.“ Fakt ist aber, dass der Aufwand für eine Zulassung deutlich höher ist – anders als bei der Abmeldung braucht es hierfür beispielsweise ein Elster-Zertifikat oder einen digitalen Ausweis, um sich im Portal anmelden zu können.