In ICE von München nach Nürnberg: 31-jährige Frau masturbiert vor Mutter und Sohn (13)

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Ein ungewöhnlicher Fall erschütterte die ICE-Reisenden zum Jahresende. Nicht ein Mann, sondern eine Frau schockierte die Fahrgäste. Im Detail entfaltet sich ein bizarres Szenario.

Nürnberg – Ein doch eher ungewöhnlicher Vorfall beschäftigte die Bundespolizei in Nürnberg am Donnerstag (28. Dezember). Nun gibt es immer wieder Fälle, in denen Menschen Dinge in der Öffentlichkeit tun, die man normalerweise hinter verschlossenen Türen tun sollte. Klassischerweise gehören dazu sexuelle Handlungen. Etwa das Entblößen des eigenen Geschlechtsteils oder gar die Selbstbefriedigung. In nahezu hundert Prozent aller Fälle sind das aber Männer.

Der bizarre Vorfall ereignete sich in einem ICE von München nach Nürnberg.
Der bizarre Vorfall ereignete sich in einem ICE von München nach Nürnberg. © Imago

Frau setzt sich vor Mutter und Sohn in ICE – und knöpft ihre Hose auf

Die 31-Jährige, die sich am Donnerstagmittag in einen ICE von München nach Nürnberg setzte, war dagegen sehr weiblich. Die Frau mit kamerunischer Staatsangehörigkeit öffnete in einem Abteil ihre Hose und begann damit, sich selbst mit ihren Fingern zu befriedigen. In Sichtweite saß eine 54-jährige Deutsche mit ihrem 13-jährigen Sohn.

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31-Jährige masturbiert vor Mutter und Sohn (13) in ICE

Mutter und Sohn fühlten sich nach Angaben der Bundespolizei regelrecht angewidert von der Aktion. Sie flüchteten – mit weiteren Reisenden – aus dem Abteil. Ob die 31-Jährige, die in Deutschland keinen gültigen Wohnsitz hat, einfach nur ihre Ruhe haben und die anderen Reisenden durch Provokation vertreiben wollte oder ob sie einfach ohne Rücksicht auf ihre Mitreisenden ihrem menschlichen Bedürfnis folgte, ist nicht bekannt. In jedem Fall befand sich auch ein 30-jähriger Zugbegleiter mit in dem Wagen, der umgehend die Polizei verständigte.

31-Jährige immer noch beschäftigt, als Polizei in Abteil kommt

Die 31-Jährige ließ sich davon nicht aus der Ruhe bringen, masturbierte weiter und war immer noch damit beschäftigt, als die Bundespolizisten am Hauptbahnhof Nürnberg zustiegen. Die Beamten entschieden, die Frau bei ihren Handlungen zu unterbrechen und sie aus dem Zug mit zur Dienststelle zu nehmen. Sie erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Was bedeutet „Erregung öffentlichen Ärgernisses“

„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ist ein Straftatbestand in Deutschland, der im Strafgesetzbuch (StGB) in §183 geregelt ist. Er bezieht sich auf Handlungen, die dazu geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören oder das sittliche Empfinden anderer Menschen in unzumutbarer Weise zu verletzen. Typischerweise umfasst dies obszöne oder anstößige Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel exhibitionistische Handlungen, öffentliches Urinieren oder unangemessenes sexuelles Verhalten. Um den Straftatbestand zu erfüllen, muss die Handlung in einer Weise erfolgen, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu provozieren. Je nach Schwere der Tat kann „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

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