Eingeklemmt zwischen Steinen: Kajakfahrerin auf der Isar setzt Notruf ab

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Mit dem Kajak geriet am Dienstagabend eine 33-jährige Frau auf der Isar in eine Notlage. © Wasserwacht Bad Tölz

Eine 33-Jährige ist mit ihrem Kajak auf der Isar zwischen Bad Tölz und Königsdorf stecken geblieben. Wasserwacht und DLRG retteten die Frau mithilfe eines speziellen Geräts.

Bad Tölz/Königsdorf – Einer Kajakfahrerin, die in eine missliche Lage gekommen war, eilten am Dienstagabend Einsätzkräfte der Wasserwacht und der DLRG zu Hilfe. Die Frau war mit ihrem Gefährt zwischen zwei Steinen stecken geblieben.

Kajakfahrerin kann nicht vor und nicht zurück

Wie Gabriel Hartl, Leiter der Schnelleinsatzgruppe der Wasserwacht Bad Tölz, mitteilt, ging der Alarm über die Integrierte Leitstelle Oberland ein. Eine 33-Jährige hatte einen Notruf abgesetzt, weil sich ihr Kajak auf der Strecke zwischen Bad Tölz und Königsdorf derart eingeklemmt hatte, dass sie nicht mehr in der Lage war, sich aus eigener Kraft zu befreien.

Zu einem Einsatz auf der Isar zwischen Bad Tölz und Königsdorf rückten die Wasserwacht Bad Tölz und die DLRG Geretsried am 6. August aus.
Zu einem Einsatz auf der Isar zwischen Bad Tölz und Königsdorf rückten die Wasserwacht Bad Tölz und die DLRG Geretsried am 6. August aus. © Wasserwacht Bad Tölz

Die Wasserwacht Bad Tölz rückte laut Hartl mit neun Kräften zur Einsatzstelle aus. Auch die DLRG Geretsried war im Einsatz. Ans sichere Ufer gerettet wurde die Frau mittels eines „X-Sled“.

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Wie Hartl erläutert, handelt es sich dabei um ein Rettungsgerät, das speziell für die Rettung aus fließendem Gewässer konstruiert ist. Die 33-Jährige konnte anschließend selbständig die Heimreise antreten.

Rat der Wasserwacht: Immer zu zweit losziehen

Den Fall nimmt die Wasserwacht zum Anlass für einen wichtigen Verhaltenstipp: „Wir empfehlen, bei Wassersportaktivitäten auf fließendem Gewässer immer mindestens zu zweit loszuziehen“, sagt Hartl. „So kann im Notfall eine Person Hilfe holen oder eine Kameradenrettung durchführen.“ Das Tragen einer geeigneten Schwimmweste und eines Schutzhelms sei ohnehin „obligatorisch“ (ast)

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